Verbraucherzentrale verklagt Disney Plus wegen Preiserhöhungs-Klausel

Disney Plus möchte mit seinen Preissteigerungen seine Gewinne erhöhen. Das ruft jetzt die Verbraucherzentrale auf den Plan, die gegen die Walt Disney Company Klage eingereicht haben.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) sieht in den Nutzungsbedingungen, die The Walt Disney Company vorbehält und die seine Preise einseitig und ohne jede Einschränkung zu Lasten der Kund:innen erhöhen, einen klaren Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen. Die VZB hat nun am Landgericht Potsdam Klage gegen das Unternehmen eingereicht.

Disney nennt keine Faktoren für die Preiserhöhung

Ein Verbraucher aus Cottbus meldete sich über die Online-Beschwerdemöglichkeit der VZB und ärgerte sich über eine angekündigte Preissteigerung von annähernd 30 Prozent für sein Jahres-Abonnement des Streamingdienstes Disney+. Daraufhin prüfte die VZB die entsprechenden Nutzungsbedingungen des Anbieters. Dieser behielt tatsächlich vor, die Preise mit Wirkung zum Beginn eines neuen Abozeitraums zu ändern. Dies würde den Nutzer:innen 30 Tage im Voraus mitgeteilt. Von welchen Faktoren die Änderungen der Preise abhängig sein könnten, sagte der Anbieter nicht.

Disney Plus zensiert weiter veröffentlichte Filme und Serien wie z.B. "The Falcon and the Winter Soldier"
Disney Plus liefert seinen Abonnenten hochwertige Inhalte, jedoch bahnt sich bereits die zweite Preiserhöhung in kürzester Zeit an.

„Mit der Klausel behält sich der Anbieter vor, die Preise einseitig und ohne Einschränkungen zu ändern. Damit können Verbraucher:innen bei Vertragsschluss eventuelle Preiserhöhungen nicht abschätzen. Das ist unserer Ansicht nach nicht rechtens“, so Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der VZB. Zwar wurde den Verbraucher:innen zugestanden, die Preiserhöhung abzulehnen, was jedoch nicht beantwortet hat, welche Konsequenzen es tatsächlich nach sich ziehen würde.

Preiserhöhungs-Klausel sei rechtswidrig

Die VZB sah in der Klausel einen klaren Verstoß gegen die Rechtsgrundlage: So sollten solche Klauseln unter anderem Kostenelemente angeben, die zu einer Minderung führen können. Preiserhöhungen sind also nicht erlaubt, wenn damit nur die Gewinne eines Unternehmens gesteigert werden sollen. Die VZB mahnte deshalb den Anbieter The Walt Disney Company (Benelux) B.V. ab. Wir haben keine Antwort von dem Unternehmen erhalten, daher haben wir nun Klage bei dem Landgericht in Potsdam eingereicht.

Das Vorgehen erinnert uns an einen ähnlichen Fall im Februar 2022. Damals hatte auch die Verbraucherzentrale die Preiserhöhungs-Klausel von Netflix für ungültig erklärt. Für Abonnenten sind diese Klagen mehr als wichtig, sollen diese doch verhindern, dass die Streaminganbieter ihre Preise nur erhöhen, um mehr Gewinne für die Aktionäre abfallen lassen zu können. Selten stehen die Preiserhöhungen wirklich in Zusammenhang mit zusätzlichen Kosten. So hat Disney Plus in seiner letzten Quartalssitzung z.B. mitgeteilt, dass der Service bis 2024 schwarze Zahlen schreiben soll. Im gleichen Zug wurden neue Preiserhöhungen und ein Abonnement mit Werbung kommuniziert.

Dominic Jahn
Dominic Jahn
Couch-Streamer, TV-Umschalter & Genuss-Cineast. Am liebsten im Originalton, gerne auch in 3D! Paypal-Spende für die 4KFilme-Kaffeekasse
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4 Kommentare
  1. Schade dass alle Kommentare entfernt worden sind ich, finde es war ja von Anfang an plausibel das der Preis noch in die Höhe schießt

    • Warum schade? Keiner der Kommentare hatte sich zum eigentlichen Thema geäußert und ich möchte keine Ressourcen darauf verwenden, Kommentare zu moderieren, die mit dem Inhalt des Artikels nichts zu tun haben. Das ist zeitaufwendig und zudem schadet es den Lesern, die sich in der Kommentarfunktion wirklich austauschen möchten oder ggf. eine Hilfestellung ersuchen.

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