Sky vs. Verbraucherschutz: Neue Schlappe für den Pay-TV-Anbieter

Sky Deutschland hat eine weitere Niederlage gegen die Verbraucherzentrale NRW davongetragen. Stein des Anstoßes ist der Kündigungsbutton.

So ist es seit Juli 2022 vorgeschrieben, dass Unternehmen, die online den Vertragsabschluss ermöglichen, auf ihren Websites auch einen Kündigungsbutton anbieten müssen. Dieser Button muss zur Kündigungsfunktion führen und genauso leicht erreichbar bzw. komfortabel nutzbar sein, wie die Möglichkeit zum Vertragsabschluss. Doch Sky hat sich daran laut der Verbraucherzentrale NRW nicht gehalten. Das bestätigt in weiten Teilen auch ein zweites Gerichtsurteil.

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Sky Deutschland zeigt sich bisher uneinsichtig

So hatte Sky Deutschland schon zuvor vor dem LG München eine Niederlage kassiert. Diese wollte der Pay-TV-Anbieter aber nicht hinnehmen und zog in die nächste Instanz – das OLG München. Doch auch dessen Urteil (21.03.2025, Az.6 U 4336/23 e) bestätigt größtenteils die Vorwürfe der Verbraucherschützer: Der Kündigungsbutton sei zu versteckt. Der Kündigungsbutton auf der Internetseite von Sky war hinter einer Schaltfläche versteckt, die am unteren Bildrand mit der Aufschrift „Weitere Links einblenden“ platziert gewesen ist.

Erst nach Klick ploppten dann sage 58 Links herein – z. B. zu Themen wie „Angebote & Pakete“, „Top Unterhaltung“, „Live Sport“ usw. Ganz am Ende dieser Link-Flut ließ sich dann in unscheinbarer, grauer Schrift der Kündigungsbutton finden. Dies entspreche laut der Verbraucherzentrale NRW klar den gesetzlichen Vorgaben, die festhalten, dass der Button eben unmittelbar und leicht zugänglich sein muss.

Sky ist nicht das einzige schwarze Schaf

Laut den Verbraucherschützern sei Sky mit derlei Kniffen bedauerlicherweise nicht alleine. Deswegen habe man in der Vergangenheit auch schon andere Firmen wie NetCologne, 1&1 Telecom und die Schufa verklagen müssen. Offenbar wollten viele Unternehmen die rechtlichen Grenzen so lange ausloten bzw. überschreiten, bis sie abgemahnt oder verklagt werden.

Ab Juni 2026 müssen Firmen im Übrigen zusätzlich auch einen Widerrufsbutton einbinden. Der wird es dann erlauben, Verträge auch schneller wieder zu widerrufen. Leider muss man wohl auch da damit rechnen, dass sich viele Unternehmen zunächst so lange nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten werden, bis es vor Gericht geht. Sky ist da in der Vergangenheit bereits wegen kundenfeindlicher Methoden aufgefallen – etwa erhöhte man die Preise für Bestandskunden, um dem Ganzen dann den waghalsigen Spin zu geben, dass dies am Ende fairer für alle und doch kundenfreundlich sei…

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André Westphal
André Westphal
Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller.
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