Sky benachrichtigt aktuell viele Kunden wegen vermeintlicher AGB-Verstöße bzw. dem Missbrauch der Multiview-Funktion. Allerdings ist die Vorgehensweise eher kontrovers und wohl nicht immer gerechtfertigt.
So weist Sky Deutschland die Kunden darauf hin, dass sie gegen die AGB von Sky verstoßen würden. Unterstellt wird hier die Nutzung eines zweiten Geräts bzw. die Nutzung der Sky-Q-App außerhalb des eigenen Haushalts. Denn außerhalb des eigenen Heims soll laut den Nutzungsbedingungen des Pay-TV-Anbieters nur Sky Go oder WOW zum Einsatz kommen.
Daraus ergibt sich, dass ihr im Klartext die Multiscreen-Funktionalität von Sky bzw. Sky Q nur im eigenen Haushalt nutzen sollt. Auch Zweitgeräte wie der Sky Receiver oder Sky Q Mini oder weitere Geräte mit installierter Sky Q App dürfen nur innerhalb der eigenen vier Wände zum Einsatz kommen. Beispielsweise können letztere Smart-TVs oder Spielekonsolen mit Sky Q sein.
Problem: Sky hat wohl auch Kunden ermahnt, die nach eigenen Angaben nur nach den AGB gehandelt haben und trotzdem verwarnt worden sind. Teilweise reden sich die Mitarbeiter des Unternehmens wohl um Kopf und Kragen und verwiesen etwa auf möglicherweise abweichend IP-Adressen durch Repeater, was dann ebenfalls AGB-Verstöße darstellen soll und recht abenteuerlich wirkt.
Sky legt 15 Euro monatliche Zusatzkosten für die Multiview-Funktion nahe
Sky erklärt Betroffenen, dass man sich vorbehalte, 15 Euro zusätzlich im Monat für die Multiview-Funktion abzurechnen. Zu beachten: Multiview ist bei Sky etwas anderes als Multiscreen. Multiscreen erlaubt es eben nur, wie oben erwähnt, in einem Haushalt und auch eben nur dort vor Ort auf mehreren Geräten auf das Pay-TV-Angebot zuzugreifen.
Viele Sky-Kunden fühlen sich nun zu Unrecht angeprangert, andere stören sich an der Kommunikation seitens des Pay-TV-Anbieters, welche sie als intransparent empfinden. Wirklich klare Lösungen haben sich aber noch nicht ergeben. So scheitert auch der Kundendienst an sinnvollen Aussagen. Beispielsweise wurde auch schon empfohlen, statt dynamischer nur statische IP-Adressen zu verwenden, wenn dies beim jeweiligen Internetanbieter möglich sei, was schon sehr abdriftet.
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