Sky Deutschland und die Sonderkündigung: Das sagt der Verbraucherschutz

Wegen der Corona-Krise hat es sich aktuell nicht nur mit sozialen Kontakten weitgehend erledigt, auch die Fußball-Bundesliga muss aussetzen. So mancher Zuschauer würde deswegen gerne sein Sky-Abonnement fallen lassen geht das?

Seien wir ehrlich, viele Zuschauer haben den Pay-TV-Anbieter Sky hauptsächlich wegen des Sportangebots abonniert – denn den typischen Film- und Serienbedarf kann man heutzutage günstiger und vielseitiger über Streaming-Anbieter wie Amazon Prime Video, Disney+ und Netflix decken. Doch nun lautet die Frage: Hat man das Sky Sport Paket abonniert, greift dann aktuell ein Sonderkündigungsrecht?

Schließlich bezahlt man ja bei Sky für etwas, das de facto aktuell nicht in der gewünschten und eigentlich zugestanden Form angeboten wird. Zumal derzeit noch niemand fest zusagen kann, wann etwa die Bundesliga weiterlaufen könnte. Der Ärger der Abonnenten ist enorm, angestachelt natürlich auch dadurch, dass derzeit sowieso die Möglichkeiten sich Unterhaltung zu verschaffen, beschränkt sind. Auch kostenlose Film-Pakete empfinden Sportfans da nicht unbedingt als passenden Ausgleich.

Sky Deutschland weicht dabei aus und gibt eher vage Kommentare ab. Viele Sportveranstaltungen seien verschoben und nicht abgesagt worden. Man werde sie also zu späteren Zeitpunkten übertragen. Die Abonnenten halte man natürlich auf dem Laufendem. Eine Sonderkündigung ist laut den AGB von Sky in diesem Fall eigentlich ausgeschlossen. Denn dort sichert Sky sich ab: „Eine außerordentliche Kündigung seitens des Kunden wegen eines vollständigen Programmausfalls ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununterbrochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum der Unterbrechung.“

Sky liefert Programm aus der Konserve

Vollständig ausgefallen ist das Programm von Sky Sport in der Tat nicht, denn man liefert etwa Archivmaterial. Zumal man die Corona-Krise als „höhere Gewalt“ einstufen dürfte, denn schließlich hat der Pay-TV-Anbieter die Misere nicht selbst verschuldet. Auch das gibt man in seinen AGB so an. Doch immerhin: In Großbritannien geht Sky auf die Kunden zu und bietet ihnen an ihr Konto während der Corona-Krise einzufrieren. Es lässt sich dann zwar nicht mehr nutzen, muss aber auch nicht bezahlt werden. Sobald das Virus nicht mehr wütet, kann das Abo weitergeführt werden.

Sky Deutschland offeriert eine derartige Option leider nicht. Und wie sehen die Verbraucherschützer die Lage? Nun, Stiftung Warentest argumentiert: „Der Dienst kann die gebuchten Leistungen nicht erbringen? Dann verliert der Kunde seinen Nutzungs­anspruch, der Anbieter verliert sein Recht, Bezahlung verlangen zu dürfen.“ Laut der Organisation müssten Teile des Entgelts zurückerstattet werden, wenn schon für ein oder gar zwei Jahre gezahlt worden sei.

Unsere Meinung? Wir denken, dass Sky Deutschland aktuell viele Anfragen bezüglich einer Sonderkündigung erhalten wird und vermutlich bestenfalls im Einzelfall aus Kulanz stattgibt. Zumeist dürfte man da aber sicherlich auf Granit beißen.

Dominic Jahn
Dominic Jahn
Couch-Streamer, TV-Umschalter & Genuss-Cineast. Am liebsten im Originalton, gerne auch in 3D! Paypal-Spende für die 4KFilme-Kaffeekasse
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4 Kommentare
  1. Hallo auch wenn die Live Sport Ubertragung nach geholt werden ,zahlen wir doppelt
    das kann nicht sein
    Sky verdient 2 mal geld damit

  2. Ich habe die Geräte zurückgesendet,weil ich keine Leistung bekomme für mein Abo,was monatlich Geld kostet. Weiterhin lasse ich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen !!!
    Was später vielleicht nachgeholt wird,interessiert mich HEUTE nicht. Sky ist sehr schnell,wenn es um das Geld geht. Kaum hatte ich Sky Ende März informiert,wurde der Account gesperrt. Aber: Nun wird versucht,eine Abbuchung vorzunehmen,was ich sofort stornierte.
    Dieser Verein ist für mich fast schon kriminell. ICH HATTE AUCH SCHRIFTLICH AUF EIN EINFRIEREN DES ABOS GEBETEN,UM SPÄTER DANN WEITERHIN KUNDE ZU SEIN – NULL REAKTION

  3. Von der Sache könnte man auch vom Rücktritt des Vertrages sprechen. Zurücktreten kann immer der Vertragspartner, der zur Erfüllung bereit ist. Der Kunde ist letztendlich zur Erfüllung bereit und kann nichts für die Coronakrise. Sicherlich hat dies auch Sky nicht verantworten, aber Sky erbringt keine Leistung und kassiert trotzdem die vollen Gebühren für das Sportpaket. Vorübergehend hat man einige Sender für die Kunden frei gestaltet.
    Das stellt sich als einseitige Vertragsänderung, die ggf. ein Sonderkündigungsrecht rechtfertigt. Nun ja, man muss nicht unbedingt ausscheiden, aber Sky sollte dann auch gegenüber den Kunden Kulanz zeigen.

    • Genau so ist es. Und was man so hört: Sky zahl ihrerseits auch nicht an die Fussball-Bundesliga – nehmen,aber nicht geben,das ist Sky

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