Schlechte Nachrichten für Schwarzseher: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

Wer die stille Hoffnung hegte, dass das Bundesverfassungsgericht heute den Rundfunkbeitrag kippen würde, muss die Zähne zusammenbeißen: Wie erwartet, ist jenes ausgeblieben. Laut  der Gerichtsentscheidung sei der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag „im Wesentlichen verfassungsgemäß„.

Im Grunde bemängelt das Bundesverfassungsgericht nur einen Faktor: Die aktuelle Regelung benachteilige Menschen mit Zweitwohnungen zu stark. Sie müssen bisher den Beitrag doppelt zahlen, was zu beanstanden sei. Ansonsten bewertet man den aktuellen Rundfunkbeitrag allerdings als verfassungsgemäß. Das dürfte die Kritiker enttäuschen, welche in dem Beitrag eine versteckte Steuer sehen und vielfach generell das kostspielige Modell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Zweifel ziehen.

Immerhin können nun Personen mit Zweitwohnung einen Antrag auf Befreiung für die zweite Wohnung stellen. Und der Gesetzgeber muss bis spätestens Mitte 2020 nachbessern (Az. 1 BvR 1675/16 u. a.). Laut den Richtern sei es jedoch in Ordnung, dass der Beitrag pro Wohnung gezahlt werden müsse. Denn dort werde das Fernsehen nun einmal typischerweise genutzt.

Das Bundesverfassungsgericht erklärt des Weiteren: „Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs.“ Das rechtfertige auch die zusätzliche, finanzielle Belastung. Was das Urteil natürlich ausblendet, ist, dass viele Deutsche lieber auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verzichten würden und ihn faktisch nicht nutzen. Zumal es auch eine Debatte um die Qualität der Inhalte sowie den Umgang mit dem Gebührengeldern gibt. Letzteren bewerten Kritiker des Systems als verschwenderisch. Jenes zeige sich an den Gehältern und Pensionen der Intendanten sowie dem Betrieb etlicher Spartenkanäle.

Das Bundesverfassungsgericht stimmt jedoch der Ansicht zu, dass es keine Rolle spiele, ob der Einzelne ein Empfangsgerät besitze oder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen wolle. Kaum verwunderlich ist, dass sich der ZDF-Intendant Thomas Bellut begeistert von der Entscheidung zeigt: „Auch wenn es in einem Detail bei der Beitragsbemessung für Zweitwohnungen noch eine Anpassung geben muss – es ist gut, dass über die Zulässigkeit des Beitrags jetzt höchstrichterliche Rechtsklarheit besteht.

Die Kritik am Rundfunkbeitrag wird bleiben

Auch wenn der Rundfunkbeitrag damit als verfassungsgemäß bestätigt ist, dürfte der Unmut in großen Teilen der Bevölkerung verbleiben. Die Kläger, drei Privatleute und der bekannte Autovermieter Sixt, hatten argumentiert, dass das aktuelle Modell ungerecht sei. Etwa müssen alleinerziehende Menschen und Geringverdiener den gleichen Beitrag entrichten wie große Studenten-WGs oder Doppelverdiener.

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Sixt war zudem ein Dorn im Auge, dass die Autovermietung pro Wagen einen Beitrag zahlen muss. Bei etwa 50.000 Autos sind das knapp 300.000 Euro monatlich für das Unternehmen. Wiederum würden viele Firmenwagen und Privatautos eben nicht so abgerechnet.

In der Theorie soll der Rundfunkbeitrag eine staatsferne Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks garantieren. In der Praxis existieren jedoch zumindest indirekte Verflechtungen zur Politik, was in der Vergangenheit auch zu Skandalen und anhaltender Kritik geführt hat. Befürworter des Rundfunkbeitrags bleiben allerdings dabei, dass nur so die Meinungsfreiheit und ein ausgewogenes Medienangebot gesichert sei.

André Westphal
André Westphal
Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller.
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2 Kommentare
  1. Ich schaue schon ewig kein konventionelles Fernsehen mehr. Öffentlich-rechtliche Sender überhaupt noch nie. Das Programm spricht mich da einfach in keinster Weise an. Radio höre ich jeden Tag bei der Arbeit…ergo zähle ich das auch nicht zu meinem „Privathaushalt“ 😛

  2. Es ist einfach ein Skandal dass das Gericht so geurteilt hat. Das hat schon mafiösische Strukturen eine Gebühr auf etwas zu erheben das so gut wie keiner nutzt oder überhaupt nutzen will. Es muss klipp und klar Fernseher und Radio voneinander getrennt werden. Fernsehprogramme lassen sich in der heutigen Zeit sehr gut kontrolliert freischalten wie z.b netflix. Bei Radio kann ich es noch verstehen da es für ältere Fahrzeuge nicht so einfach umzusetzen ist aber beim Fernseherempfang kann da keiner was erzählen das man dies nicht kontrollieren kann. Desweiteren wenn man schon eine Zwangsabgabe zahlen muss sollte man zumindest auch ein Mitbestimmungsrecht bekommen für was die Gelder dann ausgegeben werden. In Sixt stelle würde ich meine ganze Fahrzeugflotte in den Sixt stellen im Nachbarland anmelden und die Tagessatzsteuern bezahlen für die Fahrzeugnutzung in D. So machen es zum Teil auch Die Speditionen 😉

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