Rundfunkbeitrag: Ab sofort Befreiung für Partner am Zweitwohnsitz

Der Rundfunkbeitrag bleibt in Deutschland umstritten. Nun gibt es für Partner eine gute Nachricht, die bisher für Zweitwohnsitze separat zahlen mussten. Denn ab sofort ist die Befreiung möglich.

Bisher mussten Ehepartner oder Mitglieder eingetragener Lebensgemeinschaften für Zweitwohnungen separat den Rundfunkbeitrag entrichten – auch dann, wenn der andere Partner bereits für die Hauptwohnung zahlte. Dadurch konnte für Paare eine Doppelbelastung entstehen. Genau das wurde nun korrigiert.

Solche Fälle sind durchaus nicht ungewöhnlich. Sie treten etwa auf, wenn ein Partner aufgrund seiner Arbeit unter der Woche eine Zweitwohnung in einer anderen Stadt unterhält, am Wochenende aber zum Hauptwohnsitz zurückkehrt. In der aktuellen, komplexen Arbeitswelt treten derlei Konstellationen immer häufiger auf.

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können sich nun auch für Zweitwohnungen befreien lassen. Das gilt neuerdings auch dann, wenn sie bereits in ihrem Hauptwohnsitz vom Rundfunkbeitrag befreit sind, weil dort ihr Partner für beide die Zahlung übernimmt. Zuvor war eine Befreiung nur dann möglich, wenn der jeweilige Zahlungspflichtige selbst mit Haupt- und Nebenwohnung angemeldet gewesen ist.

Bundesverfassungsgericht verlangte Änderung

Von alleine wollte der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten allerdings keine Kulanz zeigen. Stattdessen musste das Bundesverfassungsgericht einschreiten, damit Besitzer von Nebenwohnungen nicht unnötige Doppelbelastungen tragen müssen. Die Veränderung greift ab dem 1. November 2019.

Wer sich befreien lassen möchte, kann nun auf rundfunkbeitrag.de einen entsprechenden Antrag beziehen, um seine Nebenwohnung befreien zu lassen. Wer in der Vergangenheit bereits einen entsprechenden Antrag stellte, aber eine Ablehnung erhielt, muss nun einen neuen Antrag stellen und kann von der angepassten Rechtslage profitieren. Als Nachweis ist ein Bescheid über die Zweitwohnungssteuer oder eine Meldebescheinigung notwendig. Es muss auf dem Meldebescheid hervorgehen, wann Haupt- und Nebenwohnungen angemeldet worden sind und wann das Einzugsdatum liegt.

Pech haben weiterhin Mitbewohnerinnen und Mitbewohner in der Nebenwohnung – ohne Heirat oder eingetragene Lebensgemeinschaft, ist keine Befreiung möglich. Die aktuelle Umstellung geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juli 2018 zurück.

Anmerkung am Rande: Eine weitere Veränderung betrifft Studierende im Zweitstudium, die naturgemäß kein Bafög beziehen können. Sie können sich nun ebenfalls vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn sie als Härtefall gelten. Das ist dann der Fall, wenn ihr Einkommen mit dem von Empfängerinnen und Empfängern von Sozialhilfe vergleichbar ist. Diese Entscheidung traf das Bundesverwaltungsgericht (BVG).

André Westphal
André Westphal
Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller.
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2 Kommentare
  1. Können diese Leute sich dann auch von den Kosten einer Internetverbindung, eines Streamingdienstes (Netflix), Kabelanschluss etc etc für den zweiten Wohnsitz/die Nebenwohnung befreien lassen?
    Was würde wohl das Bundesverfassungsgericht dazu sagen?

  2. Frage mich immer noch, wie sowas überhaupt rechtens sein kann.

    Zuhause werden weder ÖR TV Sender, noch Radiosender genutzt, im Auto ebenso wenig… also bezahle ich für etwas wovon ich keinerlei nutzen habe, einfach schön.

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