Viele Abonnenten bleiben vor allem beim Pay-TV-Anbieter Sky dran, weil jener viele exklusive Sportrechte hält. In der Corona-Pandemie fielen jedoch viele der angedachten Sportereignisse ersatzlos aus. Ein Gericht stellte deswegen nun das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung fest.
So hatte ein norddeutscher Sportfan aus Schleswig-Holstein das Pay-TV-Angebot von Sky Deutschland vor drei Jahren abonniert und dann Mitte März 2020 gekündigt. Seine Begründung lautete, dass aufgrund der Corona-Krise die Inhalte, wegen denen er das Abonnement abgeschlossen hatte, gar nicht mehr zu sehen seien – Sportveranstaltungen. Daher könne er mit seinen Programmpaketen wie Sky Bundesliga, Sky Champions League, Grand Slam Turnier, Handball Bundesliga und Formel Eins Rennen nichts anfangen.
Doch Sky akzeptierte die außerordentliche Kündigung nicht und verlangte weiterhin die vollen, monatlichen Gebühren für das laufende Abonnement. Was folgte, war beim zuständigen Amtsgericht München ein Antrag auf Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung – mit Erfolg. Das Gericht folgte der Argumentation des Abonnenten, dass die gebuchte Leistung nicht erbracht werde.
Das Gericht sah in der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Ausfall diverser Sport-Übertragungen einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB. Demnach könne dem Kunden ein Festhalten an dem Vertrag nicht zugemutet werden. Festgehalten wurde die Entscheidung des Amtsgerichts München vom Oktober 2020 unter dem Aktenzeichen 114 C 13551/20.
Außerordentliche Kündigungen wohl auch in Zukunft möglich
Das Beispiel zeigt, dass derartige, außerordentliche Kündigungen auch in Zukunft beim Ausfall weiterer Sportveranstaltungen rechtens sein könnten. Wir hatten ja bereits über die Lage berichtet. Der Verbraucherschutz vertrat bereits im Frühjahr 2020 die Ansicht, dass Kunden da ein Recht auf außerordentliche Kündigung zustehen sollte, da sie schlichtweg nicht das bekommen, was sie gebucht und bezahlt haben.
Endlich wird dieser GroßKotz Sender, mal zur Rechenschaft gezogen.! Normal ist das, wenn man macht was man will und die Kunden ABZIEHT.!
Wenn man 1 kompl.Paket bucht, möchte man auch das KOMPLETTE Paket sehen können, NICHT nur Teile davon.!
Schön, dass Sky endlich mal gerichtlich abgekanzelt wird. Das Geschäftsgebaren von Sky ist völlig aus der Zeit und wird mittelfristig sowieso zum Konkurs führen….
Endlich geht des den Idioten an den Kragen.
Was ist los ist mit Dir , einfach mal alle zu beleidigen ?
Schlimmer ist noch dass sowas hier einfach so möglich ist, scheint ja keine sonderlich seriöse Seite zu sein.
Wärst du selbst davon betroffen und würdest auch von denen deswegen gegängelt werden (die ignorieren das Urteil ), dann ist „Idioten“ noch ein sehr humaner Ausdruck.
Bei mir haben die trotz fristgerechter Kündigung (wegen Corona) im Juli per Einschreiben mit Rücksendeschein, und deren Kündigungsbestätigung dennoch behauptet ich habe nicht gekündigt. Und die haben dann noch zwei weitere Monate (August und September) lang abgebucht.
Dann habe ich die Einzugsermächtigung bei der Bank wiederufen. Nach endlosen Telefonaten und stundenlange Warteschleifen hab ich im Oktober dann die zwei Monate zurückgebucht bekommen und keine 5 Tage später kam ein Mahnbescheid für die Monate August und September. Und dann ging die Telefonierei von vorne los, und weitere drei Wochen später kam ne Rechung vom Inkassobüro…, …..aber jetzt gehts erst richtig los, mir kann der SKY Kundenservice nicht mehr helfen da ich ja kein Kunde mehr bin (Erster Gedanke -> Wollt ihr mich verarschen) und man hat mich in die Buchhaltung weitergeleitet, die wiederum an deren Rechtsabteilung, zurück zum Kundenservice (weitere 2h Lebenszeitvergeudung)
Jetzt regelt es der Anwalt (hätte nie gedacht, dass ich mal meine Rechtschutzversicherung wegen sowas zu Hilfe bitten muss)
Nie wieder SKY