Kabelfernsehen: Trotz Wegfall des Nebenkostenprivilegs werden Verträge untergeschoben

Das Kabelfernsehen darf nicht mehr über den Mietvertrag abgerechnet werden. Dennoch gibt es schon jetzt schwarze Schafe zu beobachten.

So hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die LEG Wohnen NRW GmbH und die NetCologne abgemahnt. Beide Anbieter versuchen laut den Verbraucherschützern unabhängig voneinander Mietern rechtswidrig Verträge unterzuschieben. Man empfiehlt Betroffenen direkt zu widersprechen und etwaige Lastschriften zurückbuchen zu lassen. Es bestehe nach Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale NRW keinerlei Zahlungsverpflichtung. Auch einen Musterbrief stellt man für den Widerspruch frei zur Verfügung.

So bedingt der Wegfall des Nebenkostenprivilegs ab Juli 2024, dass Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften, Hausverwaltungen und Co. die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr über die Betriebskosten abrechnen dürfen. Dies hat bereits im Vorfeld seltsame Blüten getrieben. Etwa hat Vodafone die Kosten für seine Internet- und Festnetzverträge massiv erhöht, um das Kabelfernsehen als Kniff „ohne Mehrkosten“ als Tarifoption anzubieten. Das ist freilich von Nachteil für all diejenigen, die nur das Internetangebot nutzen wollen.

Das Kabelfernsehen hat in Deutschland eine lange Geschichte.
Das Kabelfernsehen hat in Deutschland eine lange Geschichte.| Bild: Vodafone

Der Wohnungskonzern LEG und der Netzbetreiber NetCologne sind wiederum abgemahnt worden, weil sie Rundschreiben an Mieter versenden und ihnen damit Verträge unterschieben wollen. Man behauptet, dies geschehe aus Kundenfreundlichkeit. Doch wer kein Interesse mehr am Kabelfernsehen hat, dem wird damit ohne aktive Zustimmung ein Vertrag aufgezwungen. Deswegen fordern die Verbraucherschützer eine Unterlassungserklärung.

Bald lange Rechtsstreits um das Kabelfernsehen?

Dass die LEG NRW und NetCologne Einsicht zeigen und die Unterlassungserklärung abgeben werden, ist zu bezweifeln. So drohen womöglich langwierige Rechtsstreitigkeiten. Denn eigentlich soll der Wegfall des Nebenkostenprivilegs es den Mietern ermöglichen, jetzt den TV-Empfangsweg frei zu wählen, statt aufgrund des Mietvertrags zum Kabelfernsehen gezwungen zu werden.

Kabelfernsehen soll bei Live-Übertragungen am verzögerungsfreiesten arbeiten.
Kabelfernsehen soll bei Live-Übertragungen am verzögerungsfreisten arbeiten.

Zumal auch immer mehr Menschen, gerade jüngere Generationen, gänzlich ohne das lineare TV-Programm auskommen können. Kabelanbieter wie Vodafone, NetCologne und andere wollen aber natürlich ihre Einnahmen absichern und schrecken dabei offensichtlich auch nicht vor kontroversen Strategien zurück.

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André Westphal
André Westphal
Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller.
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6 Kommentare
  1. Die Frage das nicht abgeschaltet werden kann ist durchaus berechtigt. Die Objekte die schon ewig im Einzelinkasso sind können unten am Kasten Punkt genau getrennt werden.

    Es gibt aber sehr alte Bestände die schon immer im Sammelinkasso waren. Die wurde nie so konstruiert, dass abgeschaltet werden kann.
    Habe die Woche gelesen das wir da Aufkleber verteilen, welche auf die Dose geklebt werden soll. Der Mieter soll dann ein Foto davon hochladen und versichern das er nicht mehr schaut, damit er nicht mehr „belästigt“ wird. Wo ich das gelesen habe konnte ich nicht mehr vor lachen. 😀

  2. Bei mir und noch zwei weiteren Personen aus der Familie wo auch in Miete wohnen, wurde von den Vermietern auch angekündigt, dass das Kabelfernsehen ab 1. juli abgeschaltet wird, wenn man sich nicht selbst drum kümmert. Nun läuft bei uns allen das Fernsehen trotzdem noch. Das bei unterschiedlichen Anbietern usw. Entweder haben die alle das Abschalten verpennt, kein Bock oder ist denen egal. Bezahlen alle nun nichts mehr, geht aber trotzdem noch. Glaub das viele diese neue Regelung oft gar nicht mitbekommen haben.

    • @Mattze1138 : Die Anbieter schaffen es gar nicht alle Anschlüsse rechtzeitig abzuschalten.

      Ich arbeite zum Beispiel bei Tele Columbus (Pyur). Da haben wir intern einen Übergang von 3 Monaten festgelegt. Wird natürlich nicht so an die große Glocke gehangen um Verträge abzuschließen.

          • weiß nicht wie das dann bei uns ist. Habe von den Stadtwerken Internet über die Kabeldose und die erklärten mir mal, dass bei so einem Altbau von jeder Dose wie ein Kabelbaum zum nächsten Mieter weiter verteilt wird. Daher wurde vor einigen Jahren zb eine neuere Technik fürs Internet im Keller installiert. Von Glasfaser bis in Keller über eine Art Verteiler. Dann ist zwischen Dose an der Wand und dem Router eine Art Splitter angeschlossen. Dieser Empfängt die Daten vom Keller und wandelt diese in sozusagen Glasfaser Qualität um. sprich man bekommt bis zu 1000er Leitung wenn gewünscht. Funktioniert auch super. jedenfalls kann ich mir dann eine Abschaltung nur für einzelne Wohnungen kaum vorstellen.

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