Gericht urteilt: Netflix darf nicht grundlos die Preise erhöhen

Die Nutzungsbedingungen von Netflix haben es dem Streamingdienst erlaubt willkürlich die Preise zu erhöhen. In einem Gerichtsurteil wurde die entsprechende Klausel für unzulässig erklärt. 

Abonnentenzahlen erhöhen – Preise erhöhen – Abonnentenzahlen erhöhen – Preise erhöhen… So lief es bei Netflix die letzten Jahre. Damit wurde nicht nur sichergestellt, dass ausreichend Geld für neue Produktionen zur Verfügung steht  (wobei Netflix eh die ganze Zeit auf Pump lebt), sondern dass auch die Anleger an der Börse zufriedengestellt werden. Den willkürlichen Preiserhöhungen von Netflix könnte jetzt das Berliner Kammergericht einen Riegel vorschieben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen folgende Formulierung in den Nutzungsbedingungen geklagt: „Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern.“. Dabei würden die Nutzer mindestens 30 Tage vor der Preiserhöhung darüber informiert.

„Friss oder stirb“-Preiserhöhungen

In den Augen von Netflix ist dieser Zeitraum ausreichend, damit Nutzer ihr Netflix Abonnement kündigen, oder auf einen günstigeren Tarif umstellen können. Das hat aber eher etwas von einer „Friss oder stirb“ Mentalität. Das Berliner Kammergericht war jedoch der Ansicht, Netflix dürfe nur unter bestimmten Umständen erhöhen, z.B. wenn z.B. die Betriebskosten nachweislich gestiegen sind. Vermieter können ja auch nicht einfach so die Nebenkosten erhöhen, ohne einen Beleg zu liefern, wofür die Mehrausgaben benötigt werden. Jedenfalls wurde der Klage der zvbv bereits Recht gegeben.

The Witcher Netflix
Netflix hatte seine Preiserhöhungen immer mit steigenden Kosten für Film- und Serienproduktionen verteidigt, aber keine Zahlen vorgelegt. (Bild: „The Witcher“)

Netflix geht gegen Urteil vor

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und Netflix hat bereits angekündigt, gegen das Urteil vorgehen zu wollen. Sollte das Urteil auch in der zweiten Instanz bestätigt werden könnten sich Abonnenten sicher sein, nicht mehr von unvorhergesehenen Preiserhöhungen von Netflix überrascht zu werden. Auch für andere Stremingdienste, wie das in Kürze startende Disney+, könnte dieses Urteil weitreichende Folgen haben. Netflix erhöht seine Preise in der Regel im 2-Jahres-Turnus. Die letzte Preiserhöhung wurde im April 2019 vollzogen.

André Westphal
André Westphal
Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller.
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3 Kommentare
  1. Das Urteil ist übertrieben meiner meinung, netflix ist bisher echt kulant gewesen, alle 2 jahre eine kleine preisanpassung
    und die ist absolut nicht willkührlich oder grundlos.
    schließlich kosten eigenproduktionen sowie neue lizenzware ein haufen geld, das vorher investiert wurde und wieder rein kommen muss. zudem müssen laufende kosten gedeckt werden usw.
    mit dem urteil sehe ich es kommen, dass netflix wohl die AGBs umschreiben wird und dort verankern wird, dass vlt alle 2 jahre oder jedes Jahr eine erhöhung von 50Cent oder so vorgesehen sind.
    oder
    im ersten jahr kostet netflix im standard tarif 7,99 pro monat, gilt allerdings nur fürs erste jahr, im folge jahr wird der preis angepasst.
    so wie es telekom und co seit jahren machen
    „in den ersten 12monaten surfen sie für 19,99 im internet und danach kostet das internet 35euro pro monat“

    kurz um, ich pflichte den beiden vorpostern in allem bei!
    bei den ÖFFIS zb (hab auf meiner seite dazu auch mal einen artikel geschrieben dass der Rundfunkbeitrag doch vlt mal angepasst werden sollte und auf ein GRUNDPROGRAMM festgelegt werden sollte und wer mehr ard und co will soll eben zu buchen. meine these ist, dass man mit ca 10euro gut bedient wäre) hat man ja null mitspracherecht und muss hinnehmen was kommt, bei netflix kann man zb sagen
    „bye, ich kündige das abo“

  2. Ich finde ein solches Urteil grundsätzlich gut, besonders wenn es auch für andere Bereiche der Wirtschaft gilt, wie Falko ganz richtig kritisiert.
    Aber wenn ich sehe, in welcher Qualität Netflix wie viele neue eigene Inhalte produziert, kann ich mir absolut vorstellen, dass die Betriebskosten wirklich entsprechend gestiegen sind. Produktionskosten sollten für Netflix ja als Betriebskosten gelten.

  3. WTF?!! Was haben die Richter geraucht? Dann darf es ja auch keine Mieteröhungen oder Schwankungungen bei Treibstoffpreisen geben. Und überhaupt dürfte kein Händler/Hersteller etwas an den Preisen verändern.

    Der Zwangs-GEZ-Beitrag mit seiner kommenden Erhöhung ist ja dann auch kein „friss oder stirb“ oder warum ist das dort legitim?!

    Was für ein realitätsfremdes Urteil!

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