Epson hat gegen den chinesischen Hersteller XGIMI wegen irreführender Werbepraktiken geklagt und Recht bekommen. Dieser muss jetzt seine Helligkeitsangaben für seine Heimkino-Beamer korrigieren.
- Epson gewinnt Klage gegen XGIMI wegen irreführender Werbung für Heimkino-Beamer.
- XGIMI muss Helligkeitsangaben für bestimmte Modelle korrigieren, z.B. XGIMI Horizon Pro und XGIMI Horizon werden von 2200 Lumen auf 1500 Lumen reduziert.
- Epson betont das positive Ergebnis für Verbraucher und den Markt durch die Festlegung internationaler Helligkeitsstandards und lobt XGIMIs Schritte zur Korrektur der Angaben.
Fair Play wird im Sport vorausgesetzt. In der freien Marktwirtschaft sollte eigentlich das gleiche Prinzip gelten. Doch leider halten sich nicht immer alle daran. Übertreibungen bei der Bewerbung von Unterhaltungselektronik haben wir schon zur Genüge gesehen. Sehr gerne wird z.B. bei der Helligkeitsangabe von TV-Geräten oder Beamern geschummelt. So wohl auch bei den beliebten Heimkino-Projektoren der Marke XGIMI. Mitbewerber Epson hatte deswegen Klage wegen irreführender Werbung eingereicht und einen Vergleich erzielt. XGIMI muss die Lumenangaben für folgende Geräte angleichen:
- XGIMI Horizon Pro (XK03H) wird von 2200 Lumen auf 1500 Lumen reduziert
- XGIMI Horizon (XK03K) wird von 2200 Lumen auf 1500 Lumen reduziert
- XGIMI Halo (WK03A) wird von 800 Lumen auf 600 Lumen reduziert
- XGIMI Elfin (XL03A) wird von 800 Lumen auf 600 Lumen reduziert
XGIMI: Helligkeitsangaben weichen bis zu 33 Prozent ab
Es ist löblich, dass sich Epson hier für den Endverbraucher einsetzt. Wobei ein gewisses Eigeninteresse sicherlich ebenfalls Teil der Klage war. Zum Teil weichten die Angaben zur maximalen Helligkeit um bis zu 33 Prozent ab, was einfach nicht sein darf. Wir haben bei unserem ausführlichen Test des XGIMI Horizon Pro übrigens eher Werte gemessen, die nah an den neuen Angaben liegen und nicht an den Vorgaben des Herstellers. Wieso XGIMI hier so übertrieben hat, wissen wir alle. Unserer Meinung nach hätte XGIMI diese Schummelei gar nicht nötig gehabt. Die Geräte schlagen sich nämlich im alltäglichen Gebrauch wirklich gut und liefern eine ausgewogene Bildqualität zum angemessenen Preis.
Epson kämpft für anerkannte Standards
Wie dem auch sei, Epson zeigt sich mit dem Ergebnis der Gerichtsverhandlung zufrieden und schreibt in ihrer Pressemitteilung: „Wenn Projektorhersteller international veröffentlichte Standards für Lumenwerte verwenden, ist dies ein Gewinn für die Verbraucher:innen“, so Mike Isgrig, Vice President, Consumer Sales and Marketing, Epson America. „XGIMIs Korrektur der Lumenangaben für einige seiner Projektoren trägt dazu bei, dass die Verbraucher:innen wissen, was sie von der Helligkeitsleistung eines Projektors erwarten können. Sie erhalten die Informationen, die sie benötigen, um fundiertere Kaufentscheidungen zu treffen, was sich letztlich positiv auf den gesamten Markt auswirkt.“
Wir freuen uns über Epsons Engagement, welches international anerkannte und akzeptierte Helligkeitsstandards im Markt festigt. Für den Verbraucher schaffen diese eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Produkten.
Eigentlich seltsam das ein anderes Unternehmen so etwas überhaupt einklagen muss. Das müsste doch selbstverständlich sein. Beschämend.