Sky und DAZN können aufatmen – das Verfahren des Bundeskartellamts, welches die korrekte Vergabe der Übertragungsrechte der Champions League geprüft hatte, wurde eingestellt.
Eine Sorge weniger. Pay-TV-Anbieter Sky und Sport-Streamingservice DAZN müssen keine Strafen aus dem Verfahren des Bundeskartellamtes fürchten. Die Behörde hatte die Unternehmen wegen „wettbewerbswidriger Vereinbarungen im Zusammenhand mit der Vergabe der Übertragungsrechte der Champions League aus Ermessensgründen“ in den Fokus genommen. Dennoch war der Ablauf für die Rechtevergabe für die Champions League-Saison 2018/21 wohl nicht ganz korrekt verlaufen. „Das Verhalten von Sky und DAZN war auf den ersten Blick kartellrechtlich nicht unproblematisch“, wird der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt zitiert. Und doch hat sich das Amt dafür entschieden das Verfahren einzustellen. Dafür soll es mehrere Gründe gegeben haben. Doch was war eigentlich geschehen?
Auslöser des Verfahrens
Sky hatte sich bei der Vergabe der Übertragungsrechte für die UEFA Champions League von 2018 bis 2021 gesichert. Kurz darauf hat Sky einen Teil des Rechtepakets an DAZN abgetreten. CL-Fans mussten, um alle Wettbewerbe sehen zu können, ein Abonnement bei beiden Anbietern abschließen. Die Frage, die sich hier stellt, haben Sky und DAZN schon vorab einen Deal ausgehandelt? So könnte DAZN z.B. von hohen Geboten für die Rechte abgesehen haben, um Sky einen günstigeren Preis zu ermöglichen. Im Gegenzug dafür wurde DAZN mit einem Teil des Rechtepaketes belohnt.
Coronavirus spielt Sky & DAZN in die Karten
Für das Bundeskartellamt war unter anderem die Rechtevergabe für die Champions League 2021/2022 für die Einstellung des Verfahrens entscheidend. Dort bekamen DAZN und Amazon den Zuschlag, ein Beweis, dass der Markt generell in Bewegung ist. Zudem sei „aufgrund der Coronakrise nicht absehbar, wie sich der Markt des internationalen Fußballs entwickeln wird“ so Mundt. Sky und DAZN sind nochmal mit einem blauen Augen davon gekommen.