Rummel um den Videocodec AV1: In der EU will man die Lizenzbedingungen der verantwortlichen Alliance for Open Media (AOM) kritisch überprüfen.
AV1 dürfte unseren Lesern bereits ein Begriff sein: Der neue Videocodec wird bereits von vielen Geräten, etwa aktuellen Fernsehern von LG, unterstützt. Auch Streaming-Anbieter wie Netflix setzen AV1 bereits ein. Die Vorteile des neuen Videococecs: Gegenüber HEVC wurde die Effizienz enorm gesteigert. Das ermöglicht wahlweise gleichbleibende Bildqualität bei geringeren Bitrates oder gesteigerte Bildqualität bei identischer Bitrate.
Verantwortlich für AV1 ist nun die bereits erwähnte Alliance for Open Media (AOM). Zu den Mitgliedern zählen unter anderem Googles Mutterkonzern Alphabet, Amazon, Apple, Meta und mehr. Die EU-Wettbewerbshüter wollen indessen prüfen, ob da bei der Lizenzierung an Partner alles mit rechten Dingen zugeht. Zugleich weist die EU-Kommission darauf hin, dass man nur eine erste Untersuchung gestartet habe. Es sei also möglich, dass keinerlei Fehlverhalten zu konstatieren sei.
Die AOM hat sich zu der Untersuchung und den Ursachen jener nicht geäußert. Es geht offenbar darum, dass die Lizenzbedingungen für Unternehmen, die nicht Mitglieder der AOM sind bzw. sein wollen, wettbewerbswidrig sein könnten. Betroffen sind hier wohl Firmen, die nicht Teil der Allianz sind, deren Patente aber essenziell für die technischen Spezifikationen sind. Genauere Details bleiben diffus.
AV1: Zukunft des Codecs sicherlich nicht in Gefahr
Die Zukunft von AV1 dürfte dadurch nicht in Gefahr geraten, sollte die Untersuchung aber zu dem Ergebnis kommen, dass die Lizenzvorgaben wettbewerbswidrig sind, müssten sie angepasst werden. Es heißt, die Bedingungen könnten offenbar Innovationen behindern. Möglich ist also, dass die AOM durch rigide Vorgaben verhindern möchte, dass Konkurrenzformate von den Inhabern der relevanten Patente verwendet / entwickelt werden.
Letzten Endes heißt es aber nun abwarten. Die Untersuchungen der Kartellbehörden könnten sich Monate, wenn nicht Jahre hinziehen.