Amazon Prime Video: Jetzt für die Sammelklage gegen Werbung anmelden

Amazon hat bei Prime Video im Februar 2024 als Standard Werbung eingeführt. Deswegen läuft eine Klage, für die ihr euch ab sofort mit registrieren könnt.

Ursache: Amazon hat Anfang Februar 2024 als Teil von Prime Video Werbung eingeführt. Über diese Verschlechterung der Vertragsbedingungen informierte der Online-Riese lapidar per E-Mail. Doch das sei laut den Rechtsexperten von der Verbraucherzentrale Sachsen so rechtswidrig. Vielmehr hätte Amazon für so eine einseitige Verschlechterung der Konditionen die aktive Zustimmung der Betroffenen einholen müssen.

Da dies jedoch nicht geschehen ist, hatte man bereits zuvor eine Sammelklage eingeleitet. Inzwischen hat das Bundesamt für Justiz das Klageregister geöffnet. Das bedeutet, dort könnt ihr euch jetzt eintragen, um am Ende zu profitieren, sollte die Klage denn erfolgreich sein. Dabei gibt es aber auch einige Aspekte zu beachten. Etwa müsst ihr vor dem 5. Februar 2024 ein Prime-Abo abgeschlossen haben. Ob dieses aktuell noch weiterläuft, ist jedoch egal.

Auch spielt es keine Rolle, ob ihr die Werbung in Kauf genommen oder das kostenpflichtige Zusatz-Abo für die Werbefreiheit gebucht habt. Letzteres kostet 2,99 Euro im Monat. Hinter jene Bezahlschranke hat Amazon zudem auch noch Dolby Atmos und Dolby Vision geschoben – beide fehlen mittlerweile im Standard-Tarif.

Bei erfolgreicher Klage winken Erstattungen

Sollte die Klage erfolgreich sein, winken pro Jahr Erstattungen von ca. 36 Euro – das entspricht dem Betrag, den das Zusatz-Abo für die Werbefreiheit im Jahr kostet. Die Verbraucherzentrale Sachsen rechnet allerdings damit, dass es mehrere Jahre dauern kann, bis der Rechtsstreit endet. Mit Einsicht seitens Amazon rechnet man jedenfalls offenbar nicht.

Wer Unterstützung beim Eintrag ins Klageregister benötigt, kann sich an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Termine können online oder telefonisch unter 0341 – 696 2929 vereinbart werden. Bleibt abzuwarten, ob die Verbraucherschützer am Ende Recht bekommen oder Amazon doch als letzter lacht.

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André Westphal
André Westphal
Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller.
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6 Kommentare
    • Prinzipiell ja. Es muss letztendlich halt derselbe Beklagte sein und in diesem Fall ist es die Amazon Digital Germany GmbH. Wenn die dein Vertragspartner sind, dann kannst du dich der Klage auch anschließen.

  1. Habe mich sowohl bei der Amazonklage als auch bei der Vodafoneklage eintragen lassen.
    Mal schauen, obs was bringt. Sind meine ersten Sammelklagen.

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