Das Bundeskartellamt hat ein Bußgeld gegen Bose verhängt. 7 Mio. Euro soll der Hersteller wegen vertikaler Preisbindung zahlen.
Der Hersteller Bose, bekannt für seine Kopfhörer, Lautsprecher aber auch Soundbars, soll eine Geldbuße über 7. Mio. Euro zahlen. Vorgeworfen wird der Bose GmbH mit Sitz in Friedrichsort die vertikale Preisbindung, welche in Deutschland bis auf sehr wenige Ausnahmen wie Bücher und Arzneimittel unzulässig ist. Eingeleitet wurde das Verfahren im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde und einer Durchsuchungsaktion im März 2018.
Vertragshändler wurden durch Bose eingeschränkt
So sei die freie Preisbildung bei dem Vertrieb der Bose-Produkte durch Vertragshändler durch den Hersteller eingeschränkt worden. Der Hersteller habe aktiv darauf hingearbeitet, dass die hauseigenen Kopfhörer, Lautsprecher und Soundbars von Händlern nicht erheblich unterhalb der Preisempfehlung angeboten werden. Damit schadetete man dem Wettbewerb und somit natürlich auch direkt den Kunden.
So hätten Mitarbeiter von Bose laut dem Kartellamt mit den Vertragshändlern die Verkaufspreise abgestimmt. Es sollte verhindert werden, dass die Verkaufspreise zu stark von den unverbindlichen Preisempfehlungen abweichen. Gab es doch Abweichungen, intervenierte Bose wiederholt, damit die jeweiligen Händler von Rabatten und Preissenkungen abließen.
Vertikale Preisbindung: Ein Teufelskreis
Es entstand ein Teufelskreis, denn die durch Bose eingeschränkten Händler beschwerten sich dann als Konsequenz beim Hersteller, wenn andere Vertragshändler ihre Preise unterboten. Als Ergebnis entstand ein künstlich überhöhtes Preisniveau. Da Bose mit dem Bundeskartellamt umfangreich kooperierte, beschränkte man den bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheid auf 7 Mio. Euro. Sonst hätte es noch teurer werden können. Gegen die beteiligten Händler und gegen die für Bose handelnden Personen sind wiederum keine separaten Bußgeldbescheide ergangen.