Der Branchenverband Vaunet fordert für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland neue Vorgaben. Sie sollten unter anderem auf Werbung verzichten.
Das Thema ÖR erhitzt in Deutschland immer wieder die Gemüter. Zuletzt sorgte für Kontroversen, dass die Rundfunkgebühren ausgerechnet in einer Zeit erhöht worden sind, in der viele Menschen durch die Corona-Krise in die finanzielle Schräglage geraten sind. Das empfanden auch einige Politiker als pietätlos. Dazu kommt, dass selbst viele Befürworter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eklatante Mängel am System erkennen, in dem hohe Gehälter an der Spitzer und ein enormer Verwaltungsapparat dominieren. An jenem scheinen ARD, ZDF und Co. aber nicht sparen zu wollen.
Private stellen Forderung an Öffentlich-Rechtliche
Allerdings ist natürlich auch die Agenda von Vaunet mit Vorsicht zu betrachten. Der Branchenverband vertritt eben die Interessen der Privatsender in Deutschland. Man fordert: „klare Vorgaben für Primetime-Angebote, Beschränkungen für Lizenzware in Mediatheken sowie der Werbung von ARD und ZDF“. So hat die Rundfunkkommission der Länder ihren sogenannten „Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ veröffentlicht. Bis Mitte Januar dürfen nun Zielgruppen und andere Interessengruppen dazu Stellung beziehen.
Vaunet erinnert hier daran, dass Regelungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer auch Konsequenzen für andere Marktteilnehmer hätten. Man fordert dabei etwa, dass Lizenzinhalte, die nicht aus der EU stammen, weiterhin nicht in die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender wandern dürften. Das gelte auch für den Audiobereich, in dem die ARD sehr aggressiv vermarkte.
Werbefreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Man fordert außerdem die komplette Werbefreiheit im Fernsehen des ÖRs und eine Reduzierung von Werbung und Sponsoring in den ARD-Radiosendern für alle ARD-Anstalten auf 60 Minuten täglich in einem Programm. Das Werbeverbot in Telemedien sollte fortbestehen. Zudem müssen kommerzielle Aktivitäten und das Onlineangebot, insbesondere auf Drittplattformen, klar begrenzt sein. Hier befürchtet man natürlich eine Konkurrenz für seine eigenen Plattformen.
Der ÖR dürfte argumentieren, dass mit dem Verzicht auf Werbung Geld verloren gehe, was man nur durch höhere Gebühren hereinholen könne – was viele Beitragszahler dann ungern hören werden.