Scarlett Johansson – Rächerin des Kinos? Black Widow-Star verklagt Disney

Scarlett Johansson, die Black Widow im gleichnamigen Marvel-Blockbuster verkörpert, verklagt Disney wegen Vertragsbruch. Ihr wurde eine exklusive Filmveröffentlichung in den Kinos zugesagt!

Die Nachricht verbreitet sich gerade in den Medien wie ein Lauffeuer. Es geht um den Filmstart von „Black Widow“ bei dem Disney laut Auffassung der Hauptdarstellerin Scarlett Johansson Vertragsbruch begangen haben soll. Darüber haben bereits mehrere Medien in den USA und Deutschland berichtet. Die Einsicht in die Gerichtsdokumente, die anscheinend vorliegen, zeigen, dass Vertragsabsprachen mit der Schauspielerin wohl nicht eingehalten wurden. Als Scarlett Johansson den Vertrag 2017 für die Rolle der Black Widow mit Disney abschloss, wurde ihr eine exklusive Filmveröffentlichung auf der Leinwand – sprich Kino – zugesagt.

Black Widow – Rächerin des Kinos?

Liest sich erst einmal so, als läge der Schauspielerin wirklich etwas an den Kinos. In der Realität wird es aber dann doch eher um das Finanzielle gehen. Laut ihrem Vertrag basieren ihre Verdienste nämlich auf den Kinoeinnahmen. Damit wäre auch klar, warum es Johansson nicht gerade freut, dass der Film über den VIP-Zugang von Disney+ bereits zum Kinostart angeboten wurde. Ob sie auch an den Einnahmen über die Streamingplattform beteiligt ist, geht aus den Berichterstattungen leider nicht hervor.

Die Disney Corporation hat sich bereits zur Klageschrift geäußert. Der US-Konzern sieht die Klage als unbegründet an und findet die Auseinandersetzung „ausgesprochen traurig und bedauerlich“. Disney wirft Frau Johansson zudem vor, herzlos außer Acht zu lassen, welche Auswirkungen die weltweite Corona-Pandemie auf die Filmlandschaft hat. Das Unternehmen zeigte ja ganz deutlich wie herzlich man mit seinen Mitmenschen während Corona umgehen kann, als Disney die Zahlung an 100.000 Mitarbeiter in den Themenparks einfach eingestellt hatte! Laut Disney hätten sich ihre Einnahmen durch die Veröffentlichung auf Disney+ sogar noch verbessert – zusätzlich zu den 20 Millionen US-Dollar die sie bereits erhalten habe.

Die Evolution vom Kino ins Heimkino

Filmstudios wie Walt Disney oder Warner Bros. veröffentlichen immer mehr Kinofilme auch parallel auf ihren eigenen Streamingplattformen. Black Widow hatte z.B. über Disney+ allein am ersten „Kinowochenende“ über 60 Millionen US-Dollar eingespielt – zusätzlich zu den Kinoeinnahmen. Der Erfolg dieses Konzepts, welches eigentlich erst so richtig während der Corona-Pandemie ausgetestet wurde, stärkt die Filmstudios und bringt die Kinobetreiber in eine schlechte Verhandlungsposition.

Dominic Jahn
Dominic Jahn
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21 Kommentare
  1. Finde ich richtig von ihr, so wird ein wesentlicher Vertragsbestandteil verletzt und das Urteil dürfte Signalwirkung und Präzedenzcharakter haben für Schauspieler und Kreative (gleiches gilt ja auch für Regisseure, Schreiber etc) die womöglich nicht die Möglichkeiten haben wie eine Scarlett Johansson. Ich glaube daher weniger dass es ihr da hauptsächlich ums Geld geht und wäre mit solchen Behauptungen auch vorsichtig.

    Sie wird sich das schon gut überlegt haben, denn mit so einer Klage v.a. gegen eine Größe wie Disney kann sie ja ihrer Karriere enorm schaden, aber sie kann es sich bei einem geschätzten Nettovermögen von über 160 Mio. Dollar erlauben, selbst wenn es ihr die Karriere killt, andere nicht.

    • Warum sollte das ihre Karriere killen? Sie kann immer noch zu Warner gehen und eine DC-Superheldin spielen, um Disney zu ärgern. 😉

    • Oder zu Paramount, um eine Hauptrolle im nächsten Star Trek Film zu spielen, oder zu Dreamworks, um eine Stimme in einem Animationsfilm zu sein. Die Möglichkeiten, Disney zu ärgern, sind vielseitig.

      • Ob es potentiellen neuen Arbeitgebern so gefällt, dass sie ihren alten Arbeitgeber bei Schwierigkeiten verklagt hat? Wird man sehen müssen.

          • Klar, ich finde es ja wie gesagt gut, dass sie das tut und dieses Risiko eingeht. Ist ja nicht nur für sie wegweisend wie es ausgeht sondern für viele Kreative in Hollywood.

  2. Das möchtegern Schauspieler immer mal auf sich aufmerksam machen ist verständlich, die verschwinden sonst in der Versenkung. Bestes Beispiel Großstadt megan vox .

    • Würdest du nicht nach dem, was in deinem Arbeitsvertrag steht, bezahlt werden, also nur ein paar Prozent davon bekommen, würdest du auch klagen. Und da ist es auch egal welche Meinung andere über dich haben oder du ein rießen A…loch bist. Dieses Recht steht einem nunmal zu
      Möchtegern XYZ Lutz Heßland
      (Fox nicht vox)

  3. Das stimmt, aber auch streaming-kompatible Verträge mit Casts und Crews werden Streaming für die Betreiber teurer machen. Das wird SVOD finanziell treffen. Ob dann PVOD oder physische Medien mehr davon profitieren, wird sich herzustellen müssen.

    • Dann muss man wohl eher befürchten, dass physische Medien nicht komplett eingestellt werden, weil die sich die Kosten sparen wollen.

      • Sorry, aber hier ist mir wirklich nicht klar, was Du meinst. „[B]efürchten, dass physische Medien nicht komplett eingestellt werden“? Ich dachte, Du wärst eher für physische Medien, oder sehe ich das falsch?
        Oder meinst Du, dass physische Medien dann aus den falschen Gründen erhalten bleiben? Das wäre mir lieber, als wenn sie verschwinden würden.

        • Verstehe ich gerade selber nicht 😀
          Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass das „nicht“ dort nicht hin sollte.

          Sollte also eher so sein:
          „Dann muss man wohl eher befürchten, dass physische Medien komplett eingestellt werden, weil die sich die Kosten [an anderer Stelle] sparen wollen

          • Kann man nicht ausschließen. Allerdings glaube ich nicht, dass es um physische Medien so schlecht steht, wie behauptet wird. Ein Grund ist, dass Firmen wie Turbine Medien, Arrow Video, Koch Media und die Criterion Collection immer noch existieren. Alle müssen im Gegensatz zu den Studio-Home-Video-Abteilungen noch Lizenzgebühren bezahlen. Sie scheinen sich mehr Mühe mit den Produkten zu geben als die Studio-HV-Abteilungen und die Produkte sind trotzdem nicht viel teurer, obwohl die Auflagen oft ziemlich klein sind.
            Das scheint mir nicht zu passen.

    • Schwer zu sagen, ob das da großartig etwas ändern wird abseits von den Vertragsinhalten.
      Unterm Strich geht es der ja nur um die Kohle. Würde mich also nicht wundern, wenn die sich auf ein kleines Handgeld einigen und gut. Und selbst wenn sie es drauf anlegt und das eskalieren lässt: Dann werden zukünftig die Verträge eben einfach anders („Streaming-Kompatibel) gestaltet.

      So oder so wird man Frau Johansson bei Disney Produktionen wohl zukünftig nicht mehr sehen. Dennoch spannend was daraus nun wird. Ich würde aber nicht damit rechnen, dass es den physischen Medien hilft.

    • Das glaube ich kaum, es wird eher anders geregelte Verträge geben, die dann eben die Streaming-Märkten deutlicher berücksichtigen. Ob wir das gut oder schlecht finden: Physische Medien sind eine Nische, die in den nächsten Jahren weiter und weiter schrumpfen wird.

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