Gehören einem gekaufte digitale Filme wirklich? Rechtsstreit mit Apple & Amazon

Wenn man digitale Filme und Serien kauft, gehören einem diese dann wirklich oder handelt es sich um Grunde genommen um eine Langzeit-Leihe mit unbestimmten Enddatum? 

Muss der „Kaufen“-Button auf Amazon Prime Video und Apple iTunes bald in „Sie dürfen den Inhalt so oft nutzen wie sie wollen, solange wir diesen auf unserer Plattform anbieten“-Button umbenannt werden? Das ist jetzt vielleicht etwas überspitzt, aber genau mit dieser Frage beschäftigen sich zwei unabhängige Gerichtsverfahren gegen Amazon und Apple. Den Stein ins Rollen gebracht hat eine Gruppe von iTunes-Nutzern in den USA, die sich von Apples Button-Aussage „Kaufen“ in die Irre geführt fühlen, da Apple sich das Recht vorbehält, den Zugriff auf die Filme zu widerrufen. In der Klageschrift ist unter anderem folgendes zu lesen:

„Unabhängig davon haben alle Verbraucher für die digitalen Inhalte zu viel bezahlt, da sie tatsächlich keine Eigentümer der digitalen Inhalte sind, wie sie von der Beklagten angepriesen werden.“

„Genau wie Best Buy nicht in das Haus einer Person kommen kann, um die von dieser Person gekaufte Film-DVD wieder einzuziehen, sollte der Beklagte nicht in der Lage sein, digitale Inhalte von seinen Kunden zu entfernen oder durch andere zu entfernen.“

Apple wehrt sich gegen „spekulative Beschwerden“

Joker steht auf Amazon Prime Video als digitaler Film zum Kauf
Joker steht auf Amazon Prime Video als digitaler Film zum Kauf

Auch wenn Apple es nicht abstreitet, dass der Zugriff zu Filmen und Serien verwehrt werden könnte, sollte man die Distributionsrechte nicht mehr besitzen, verteidigt sich das Unternehmen gegen die „spekulativen Beschwerden der Kläger“. Es gäbe die Möglichkeit Filme, über die Apple TV App herunterzuladen und somit uneingeschränkt zu nutzen. Die Inhalte bleiben dabei kopiergeschützt. Leider ist der Download von Filmen und Serien nur über die Apple TV App auf iPhone und iPads möglich, nicht jedoch auf einen Apple TV 4K oder auf einem Smart TV mit Apple TV App. Zudem ist die Qualität auf 1080p/SDR beschränkt. Features wie 4K/HDR/Dolby Vision oder Dolby Atmos könnten nicht genutzt werden.

Käufer behalten Nutzungsrechte

Apple hat auch auf einen irreführenden Bericht des Forbes-Magazins Bezug genommen, laut dem ein iTunes Nutzer nach dem Umzug von Australien nach Kanada nicht mehr auf alle Filme in seiner iTunes-Bibliothek zugreifen konnte. Ganz einfach, weil iTunes in Kanada nicht alle Vertriebsrechte besaß. Zudem wurde angemerkt, sollte Apple die Vertriebsrechte für einen Film verlieren, kann dieser lediglich Neukunden nicht mehr angeboten werden. Nutzer, die den Film vor Ablauf der Vertriebsrechte erworben hatten, können weiterhin auf die Inhalte zugreifen.

Uns ich auch kein Fall bekannt, in dem bezahlte Filme oder Serien auf Apple oder Amazon Prime Video komplett entfernt wurden. Es kommt immer wieder einmal vor, dass ein Titel für kurze Zeit aus dem Shop verschwindet, um kurze Zeit zurückzukehren. Das ist z.B. oft der Fall, wenn iTunes einen HD-Titel auf 4K/HDR kostenlos aufwertet. Was haltet ihr von der Sache? Ist es bloß der Versuch einiger US-Bürger sich einen millionenschweren Schadensersatz zu erklagen, oder stecken dahinter berechtigte Sorgen?

Dominic Jahn
Dominic Jahn
Couch-Streamer, TV-Umschalter & Genuss-Cineast. Am liebsten im Originalton, gerne auch in 3D! Paypal-Spende für die 4KFilme-Kaffeekasse
Teilen ist geil! Spread the word!
Beliebte Specials:
Neuste Beiträge
Beliebte 4K Blu-rays
Ratgeber
Mehr Beiträge

Die Kommentare werden moderiert. Wir bemühen uns um eine schnelle Freischaltung! Die Kommentarregeln findest du HIER!

40 Kommentare
  1. Meine bescheidene meinung dazu ist, das ich mir bis jetzt noch keinen digital film gekauft habe aus dem grund wie oben beschrieben.
    Eine dvd oder bd hab ich und selbst wen ich die dan nur ein zwei mal gucke und nach keine ahnung 20 jahren oder weiß der teufel dan hinüber ist ich hab sie und sie gehört mir und sie steht bei mir im regal, das wäre punkt eins.
    Punkt zwei bin ich mir nicht so sicher den ich kenn mich da net aus und zwar wen ich bei prime einen fulm kaufe dan aber kein prime mehr will/habe dan ist der film doch eigentlich auf eis gelegt und ich muss erst wieder noch mehr geld zahlen um den film wieder ansehen zu könne oder? Und da gleich punkt drei wen ich einen film ganz normal kaufe kann ich den dan ja auf jedem (natürlich regional code usw) dvd/bd player anschauen überall und wen ich einen digital film kaufe bei prime und dan auf youtube bin müsste ich den film dan nochmal auf youtube kaufen? Ich weiß es nicht aber ich glaub schon und das würde für mich bedeuten das du einen digital film nicht kaufst sondern nur das recht kaufst diesen film auf der jeweiligen Plattform zu sehen und lieg ich da jetzt total daneben?

  2. Naja, schaut mal ins hifi-forum nach „Immer mehr BDs geben den Geist auf?“. Einig Blurays sterben wohl schon nach wenigen Jahren. da hält ein Digitaler Kauf wohl länger und ist meist auch billiger.

  3. Gegenargument für die Diskversion:
    habt ihr was von Hochwasser gehört? Brände? Diebstahl? Zerkratzte Datenträger?
    Man kann schnell die Datenträger verlieren als man denkt.

    Die Digitale Inhalte kannst du doch Downloaden und auf eine Festplatte speichern. Ja, die Festplatte kann auch kaputt oder verloren gehen.

    Klar, kann jeder sagen „mir kann das nicht passieren, ich passe gut auf und lebe in einem Bunker auf dem Mond“. Selbst da kann ein Meteorit einschlagen…

    Ich habe mal ein Album auf iTunes gekauft, dieser wurde irgendwann aus dem Store entfernt, aber die Lieder kann ich immer wieder runterladen. Auch bei Games in Steam ist das so. Bei Filmen wird es nicht anders sein.

    Und ja, ich habe auch einige DVD und Blu-Ray Sammlungen, meistens sind es Serien. Für den Fall falls mal den Internet nicht gibt, oder sehr eingeschränkt. (kann ja passieren, wie mit unseren Grundrechten zurzeit)

    Wenn dir bestimmte Filme oder Serien gefallen, dann kaufe digital und auf der Scheibe. Aber nur auf das eine oder andere zu setzen, könnte evtl. (Könnte Eventuell) irgendwann zu Problemen führen.

  4. Apple und auch Amazon werden ihre AGBs schon so gewählt haben oder anpassen, das sie auf der sicheren Seite sind, wenn gekaufte Inhalte ( DRM ) nicht mehr verfügbar sind.
    Zu einem muss man ja auch Apple oder Amazon Kunde bleiben um “ seine “ Ware nutzen zu können.
    Jetzt ist zwar alles ok. Aber was passiert, wenn die Studios ihre eigen Streamingdienst haben und Apple oder Amazon die Nutzung ihrer Inhalte untersagt? Die Verträge von Apple mit dem Inhaber werden nicht auf alle Zeiten laufen.

    Besitz ( auch DRM ) heißt für mich, überall und zu jederzeit Zugriff haben und nutzen können.
    Wie sich der Begriff im Gesetz definiert weiß icj allerdings nicht.
    Im Grunde bleibt wohl ein Restrisiko.

  5. Ich möchte meine Erfahrungen als sehr alter Filmfan hier zur Diskussion stellen. Ich sammle seit über 40 Jahren Filme, erst auf Videobändern bis zu 4k Scheiben. Das Problem, das hier von Jüngeren angesprochen wird greift leider zu kurz. Wenn man nämlich älter wird, möchte man Filme aus längst vergangenen Zeiten plötzlich wieder einmal ansehen. Ich möchte bezweifeln, ob dann noch auf Filme zurückgegriffen werden kann, die man vor 40 Jahren bei Apple oder Amazon „gekauft“ hat. Deshalb ist eine Sammlung als Scheibe oder als digitalisierte VHS-Kassette die man selbst besitzt, von unschätzbarem Wert. Ich habe übrigens die Erfahrung gemacht, dass ich Filme die für mich besonders sind, auch in schlechterer Qualität gerne wieder sehe, weil der Inhalt und das Schauspiel ja nicht verloren gehen. Sinnvoll ist, für spätere Zeiten Abspieler aufzuheben, die das ältere Format auch wiedergeben können.

  6. Bei dem Artikel sind einige Wortfehlstellungen/Fehler enthalten, eventuell ein Betaleser noch mal drüber gehen lassen, der die korrigiert
    zb im letzten Absatz
    „Uns ich auch kein ..“
    ich gehe von aus, dass das „Uns ist auch kein …“ heißen soll.

    Über dem ersten Absatz das Fettgedruckte, dort heißt es 2x um wovon ein „um“ wahrscheinlich „im“ handeln sollte.

    Der Artikel als solches ist aber sonst natürlich informativ und gut.

  7. Die ganze online Welt verändert sich so schnell, dass entsprechende Gesetze und Regelungen hinterher hängen. Ich wohne in Miete und kann ja nicht dauernd umziehen, wenn der Platz für die Filme ausgeht. Drum bin ich damals auf der Suche nach gutem Streaming Kauf gewesen und bei Apples 4K TV gelandet. Wenn ich nur daran denke zu meinen ca. 800 DVDs, Blu-Rays und 4K Discs noch die inzwischen 113 Filme von Apple dazu stellen müsste…

  8. heimkinofreak!! Voll deiner Meinung. Du hast alles gesagt. Wer für diese Streaming Qualität Geld bezahlt selber schuld. Für mich kommen zum Kauf nur Scheiben in Betracht.

  9. .. Ich für meinen Teil kaufe fast ausschließlich digital. Sehr selten nur noch physische Blu-rays. Möchte ich einen besonderen Film oder Klassiker in Ultra HD,kaufe ich mir diesen.
    In der Regel aber kaufe ich Filme bei iTunes. Beste Ultra HD Qualität. Dolby Vision und Atmos Sound. Wenn ich eine Ultra HD Scheibe kaufe, kostet diese über 30 Euro. Der selbe Film mit selben Inhalt und technischen Grundlagen kostet mich bei iTunes maximal 15 Euro. Zudem werdet Apple gekaufte Filme von HD auf Ultra HD auf,wenn diese Titel in dieser Technik erneut erscheinen. ( Herr der Ringe. Der Hobbit.)
    Ich für meinen Teil bin zufrieden mit den Möglichkeiten die einen Apple tv oder Amazon Prime bieten. Zudem ist meine Wohnung nicht mehr voll geräumt mit Staubfängern.

    • Ich bin da voll bei dir. Technisch wird die Disc immer eine bessere Quali bieten. Da mache ich mir nichts vor, aber ich bin bereit, auf das Maximum für Daheim zu verzichten, wenn ich Platz sparen kann. Außerdem lebe ich in einer Wohnung. MEGA Sound ist da eh nicht :D.

      Das absolut Einzige was mich bei digitalem Content stört, ist die Tatsache, dass oft Originalton oder Untertitel fehlen und das einige Titel nicht ungeschnitten zu bekommen sind. Das ist aber mein persönliches Leid. Vielen anderen reicht mit Sicherheit die deutsche Tonspur und auch eine geschnittene Fassung.

  10. Also ich finde das die erworbene Filme uneingeschränkt nach dem Kauf mir gehören soll!
    Wenn ich 4K Filme kaufe, sollte ich die auch Downloaden können!

    Also ich finde die Klage vollkommen berechtigt!

  11. Ich kaufe auch gerne online vor allem wenn es wie bei Apple die gleichen Filme günstiger zu kaufen gibt als zu leihen. Meist 3,99 in uhd hdr. Bisher ist mir kein einziger Titel meiner inzwischen 168 Filme abhanden gekommen. Apple und Amazon können sich das gar nicht leisten Artikel einfach rauszuloschen. Sollten Sie es doch mal machen würde ihr Geschäft gewaltig einbrechen. Bei kleineren Firmen wäre ich aber vorsichtig. Wie chilli usw. Ich hab auch viele Filme auf bluray oder uhd angesammelt. Aber es ist irgendwie bequemer online. Man braucht keinen Player mehr. Keine störenden Geräusche aus dem CD Player wie rauschen usw und man kann überall schauen wo man will. Die digitale Version hat ihre Vorteile. Bei physischen Filmen hat man den Vorteil auch ohne Internet schauen zu können.

  12. Mir ist es schon Leid, das ich seit Jahren immer das gleiche predigen muss.

    WER FILME ONLINE KAUFT IST SELBER SCHULD!

    Trotzdem „kaufen“ Millionen ONLINE Filme…..

    Wieso braucht man immer einen Artikel wie diesen, bis vielleicht der letzte begreift,
    das Filme ONLINE „kaufen“ rausgeschmissenes Geld ist.

    Man mag mich als altmodisch bezeichnen, aber ich kaufe Dinge lieber REAL und halte dies
    in meiner Hand in Form einer Disc – die kann mir dann keiner mehr nehmen.

    Habe keinerlei Mitleid mit denen, die in ONLINE Inhalte investieren und dann diverse Filmtitel aufgrund Rechtewechsel weg sind.

    Genau wegen solchen ONLINE Käufern fallen langfristig Discveröffentlichungen weg, denn
    es gibt mehr ONLINE Käufer als Disc Käufer, was Zahlen leider belegen.

    Ich werde keinen Cent investieren in ONLINE Käufe. Mein Schwager ist auch so ein oberflächlicher ONLINE Filme wegkonsumierender Typ – deshalb kommen wir auch nicht gut aus. Ok, er hat auch nur ne Glotze und kein Heimkino…das macht natürlich auch einen Unterschied. Dennoch…es geht ums Prinzip.

    Mir ist klar, weil ich mich nicht selber belüge, das die Disc in Zukunft ein Nischenprodukt werden wird. Lieber verzichte ich auf einen Film, bevor ich diesen ONLINE kaufe. NEVER!

    Das einzige was mir Hoffnung macht….Bei NETFLIX gehen die NEUABOS deutlich zurück….jawohl…die Hoffnung stirbt zuletzt…Disney+ schreibt noch gute Zahlen und ich hoffe der Hype lässt auch da bald nach….würde mir wünschen, das es mit diesem Thema ähnlich läuft wie beim Vinyl….das die Disckäufe irgendwann wieder steigen und die Labels sich wieder berufen fühlen wieder mehr Discs zu produzieren.

    Dies ist natürlich Wunschdenken, aber ich kann nur hoffen, das nicht alles mal virtuell wird, weil dann bin ich raus….ich kann Gott-sei-Dank mit meinem Verhalten miteintscheiden, was ich unterstütze..:Disc oder ONLINE und ich bin DEFINITIV für die Disc!
    Leider gehöre ich da zu einer Minderheit…das ist mir klar…

    • Ich bin da im Grunde schon bei dir. Kaufe ja nur ganz selten online einen Film wenn es ihn auf Disc halt nicht gibt (Blu-ray und UHD Blu-ray).

      Allerdings mit dem selber schuld usw. Die meisten die online kaufen, denen ist das egal. Rausgeschmissenes Geld kommt immer drauf an, Kino und ausleihen sind preislich nah dran. Man sollte sich halt nur bewusst sein über die AGBs die man da akzeptiert.

      Am Ende bin ich zwar auch jemand der sich Sorgen um die Zukunft macht. Nicht nur digital, auch was wenn es in Jahren keine Player mehr gibt. Oder halt nur noch HD Bluray Player, aber keine für die UHD Bluray.

      Dabei sind beide Sorgen eigentlich überflüssig. Da gerade wir Heimkino Freaks ja immer der besten Qualität hinterherlaufen. Erst alles auf VHS gekauft und wenn genug Geld auf Laser Disc. Dann alle Filme auf DVDs neu angeschafft. Dann wieder neu gekauft auf Blu-ray. Und nun versucht man seine UHD Bluray Sammlung auszubauen. Aber das ist ja nicht das Ende vom Lied. Langfristig wird es auch da noch Steigerungen geben. Auflösung bringt zwar nicht viel, aber vor 10 Jahren hätte ich auch nie gedacht das sowas wie HDR so einen Mehrwert ausmachen kann beim Bild. Die Zukunft wird da weitere Steigerungen bringen und wir kaufen doch eh wieder alles neu.

      • „Langfristig wird es auch da noch Steigerungen geben. Auflösung bringt zwar nicht viel, aber vor 10 Jahren hätte ich auch nie gedacht das sowas wie HDR so einen Mehrwert ausmachen kann beim Bild. Die Zukunft wird da weitere Steigerungen bringen und wir kaufen doch eh wieder alles neu.“
        Die Frage ist nur, ob jemand den Unterschied z. B. bei 35mm-Produktionen dann noch wahrnehmen kann. Das ist bei 4K gegenüber full-HD oft nur noch mit HDR möglich. Bei manchen Filmen würde ich vielleicht noch weiter upgraden wollen, aber kann ich die dann wirklich noch kaufen, so dass mir ein Exemplar gehört? Diese Möglichkeit gibt es eben nur bei physischen Medien (wie einer rein hypothetischen 8K-Scheibe) oder mit DRM-freien Downloads. (Wovon träumen wir nachts? 😉 )

      • „Man sollte sich halt nur bewusst sein über die AGBs die man da akzeptiert.“
        Bestandteile der AGB, die eventuell gegen geltendes Recht verstoßen, sind ungültig, selbst dann wenn man sie akzeptiert hat.
        Entgegen weitverbreiteter Meinung kann es daher durchaus sein, dass man die Filme tatsächlich gekauft und nicht nur „gekauft“ hat.

    • Wie kann man wegen solch einer Banalität nicht mit seinem Schwager auskommen???
      Jedenfalls bin ich auch so ein „oberflächlich ONLINE Filme wegkonsumierender Typ“ und noch viel schlimmer: Serien und Spiele auch.
      Dieser Online-Konsum lässt einen wirklich zu einem unreflektierenden Konsum-Zombie werden ;-), ohne Rücksicht auf Verluste.
      Vielleicht gibt es ja demnächst Selbsthilfegruppen: die anonymen Online-Konsumenten.
      Hoffentlich werden die aber online angeboten…

    • Wenn du Geld fürs Kino ausgibst, dann zahlst du für die Experience. Am Ende gehst du mit nichts Physischen raus, aber hattest Spaß gehabt
      Wenn du Geld für eine Disc ausgibst, zahlst du für die Beste Qualität daheim, möglichen Weiterverkauf und Sammeleffekt.
      Wenn du Geld für einen digitalen Film ausgibst, zahlst du für die Bequemlichkeit, das Sharing eines Accounts mit Familie, die vielleicht nicht im gleichen Haus wohnen und die Platzersparnis.

      Letztendlich hat jeder seine Gründe wieso dies oder das besser für die Person ist und das ist völlig legitim. Dadurch ist es noch längst nicht rausgeschmissenes Geld. Das kann ja wohl nur die Person selbst beurteilen.

  13. „Gehören einem gekaufte digitale Filme wirklich?“

    Aktuell eindeutig: Nein.
    Und das ist ja gerade das Lachhafte an der Bezeichnung „Kaufen“.
    Geht mir schon seit Jahren gegen den Strich, dass es so genannt werden darf.
    Deswegen investiere ich auch keinen Cent in digitale „Käufe“.

    • Zumal leihen deutlich günstiger ist. Sollte man sich den Film wirklich mögen und auch in Zukunft mehrmals anschauen wollen, lohnt sich danach auch der Kauf der etwas teureren Scheibe.

      • Blöd nur wenn es den Titel nicht auf Scheibe gibt. Es gibt einige Filme die man zumindest in HD Qualität nur digital bekommt. In deutsch zum Beispiel: Die drei Musketiere (1993), The Thing Called Love, Cool Runnings, Herbie fully loaded. Oder wo es nur digital die 4K HDR Version gibt: Eddie the Eagle, Ein ganzes halbes Jahr, Rocky, Pixels.
        Und das sind nur ein paar Beispiele!

        Auf DVD ist keine Alternative in der heutigen Zeit mit tollen großen TVs. Und in Zukunft wird es mehr und mehr Filme treffen die man nur digital in guter Qualität bekommt.

        Ich bevorzuge ja auch auf Disc und kaufe alles auf Disc was mir gefällt. Jedoch nur HD und 4K. In SD 576i ist keine Alternative mehr für mich.

        • Sehe ich im Prinzip auch so. Darum fördere ich, wo ich kann, physische Medien in maximaler Qualität wie (4K-)Blu-rays und PureAudio Blu-rays.

          • Mache ich auch so, ungeachtet des Preises. Würde auch für 100€ die UHD Schreibe kaufen statt den 9,99€ Streaming Kauf.
            Bin auch Stammkunde bei Limited Run Games. Auch wenn ich das 6-7 fache als wie für die Download Version zahlen muss.

            • Gerade bei Limited Run fällt mir in letzter Zeit öfter auf das die Spiele nach knapp 3-6 Monaten für 1/10tel des Preises ins Angebot kommen. 39 Euro gegen, 3,99 ist schon mehr als krass…

            • 100€ könnte ich mir nicht leisten. Aber um die 30€ ist notfalls immer okay, vorausgesetzt, ich bin Fan vom Inhalt.

    • „„Gehören einem gekaufte digitale Filme wirklich?“

      Aktuell eindeutig: Nein.“
      Das ist eben gerade nicht eindeutig. Und den Grund dafür führst du selbst an. Sie werden als Kauffilme beworben, damit kann der Kunde mit hoher Wahrscheinlichkeit auch das Recht einklagen, wie ein Käufer behandelt zu werden.

  14. Eigene Erfahrung: „The Girl with the Dragon Tattoo“ bei Apple „gekauft“. Ca. 5 Mal gesehen. Als ich ihn dann nach einiger Zeit nochmal schauen wollte, war die englische Tonspur weg! Nur noch die deutsche war da.
    In den Store geschaut – Film war dort, mit englischer Tonspur, und wurde mir zum kaufen angeboten, d.h. ich hatte nicht den üblichen „Wiedergeben“ Button.
    Sony hat den Film quasi neu in den Store eingestellt, und vorher die Datei ersetzt.

    Ticket bei Apple aufgemacht – Hinweis bekommen dass dies Angelegenheit des Rechteinhabers wäre.

    Ich habe dann Sony eine E-Mail geschrieben, die haben nie reagiert.

  15. Nennt mich altmodisch, aber genau aus dem Grund habe ich lieber die Scheibe im Regal, oder zumindest die Datei auf meinen Festplatten. Damit niemand sie mir wieder wegnehmen kann, weil er nicht wirtschaften kann, oder die Lizenz verliert. Den Schaden habe am Ende ich.

  16. Es ist ja garnicht möglich zu garantieren das gekaufte digitale Inhalte für immer gestreamt werden können. Es geht ja nicht nur darum ob auch noch abrufbar wenn kein Vertriebsrecht mehr vorhanden ist. Firmen gehen auch pleite, auch wenn das bei Amazon und Apple nicht abzusehen ist. Aber es gibt ja auch noch viele weitere kleinere Anbieter für digitale Käufe. Auch kann sich nach Jahrzehnten die Ausrichtung einer Firma ändern und sie ziehen sich aus dem Markt zurück um sich in anderen Marktbereichen neu zu erfinden.

    Verschwinden wird jeder digitale Kauf irgendwann, ob nun in 10, 20, 50 oder hat erst 100 Jahren.

    Auf der anderen Seite wird es wahrscheinlich in 20 Jahren schwierig einen 4K UHD Bluray Player zu kaufen. Denkbar das es wie bei der Schallplatte trotzdem noch einen kleinen Markt für Player gibt. Aber vielleicht auch nicht. Schließlich ist davon auszugehen das bei 4K HDR/DV nicht Schluss sein wird. Natürlich wird es in Jahrzehnten 16K HDR+++ Super Dolby Vision+ 20 Bit Farbtiefe oder was auch immer geben. Und nichts davon wird in so ferner Zukunft noch auf einer kleinen runden Silberscheibe erscheinen.

    Wir sind jetzt halt die Generation im Übergang zur rein digitalen Welt. Vor 20 Jahren haben auch viele Freunde noch nein zu MP3 gesagt. Qualitätsverlust gegenüber der CD etc. Und heute nutzt nicht einer von denen noch CDs. MP3 oder halt Musik Streaming. Und in in 20 Jahren wird es so bei Filmen sein bei den meisten (nicht allen) die heute die Bluray verteidigen.

    • Man muss natürlich fairerweise dazu sagen, dass Musikstreaming heutzutage qualitativ meistens besser als mp3 und auch manchmal besser als von einer Audio-CD ist.
      Aber bei Videostreaming sehe ich dasselbe Problem. Manchmal dürfen Streaming-Anbieter ihre Kaufinhalte nicht behalten, weil sie z. B. keine Streaming-Rechte für die Songs in Filmen oder Folgen haben. Ich hatte das Problem mal mit der vierten Staffel von iZombie auf MaxDome. Allerdings habe ich den Kaufpreis von denen voll erstattet bekommen, als ich darauf aufmerksam gemacht habe. Das muss man als Kunde erwarten können und die waren da auch sehr korrekt.
      Wollen wir hoffen, dass es 4K-BD-Geräte noch lange gibt. Aber die aktuellen Plattenspieler machen mir da Hoffnung.

  17. Interessant wäre auch dann, gibt es auch Erbrechte für online gekaufte Filme? Kann man diese sozusagen vererben?
    Daher müsste auch eindeutig geklärt sein, ob filme einem dort sozusagen gehören. Bisher habe ich alle 113 gekauften Filme bei Apple ohne Probleme anrufen können.

    • Diese Frage könnte sicherlich ein Blick in die AGBs klären. Aber wer möchte sich die gefühlt 1.000 Seiten schon durchlesen. Jedoch hast du im Prinzip recht. Was passiert z.B. mit meiner Spielesammlung auf Steam und meinen Filmen auf iTunes. Sowie meinen Käufen über meinen US-Account (ups…). Hätte ist alles als Disc gekauft (wobei mittlerweile nicht mehr alles auf Disc erscheint) könnte ich diese auch vererben…

      • Logisch, aber jemand muss wissen dass es sie gibt (Testament) und auch rankommen können, sonst droht den Erben der Streit auf Herausgabe mit den Anbietern.

      • „Diese Frage könnte sicherlich ein Blick in die AGBs klären.“
        Nicht abschließend, da AGB, welche gegen bestehende Gesetze verstoßen, nicht anwendbar sind. Daher muss die Frage Kauffilm/Leihfilm juristisch geklärt werden. Vorher lässt sich auch zur Erbsituation nichts Abschließendes sagen.

Schreib einen Kommentar und teile deine Meinung!

Bitte trage deinen Kommentar ein
Bitte trage deinen Namen hier ein

ABONNIERT UNSEREN KOSTENLOSEN NEWSLETTER

Anzeige
Beliebte Beiträge