Scalper listen PS5-Konsolen auf Ebay zu horrenden Preisen

„Scalper“ bieten die PlayStation 5 Konsole kurz nach dem Verkaufsstart zu teils horrenden Preisen auf ebay.de an. Aufschläge von 80 bis 90 Prozent sind keine Seltenheit. Auch auf aktive Auktionen wird bereits fleißig geboten. 

Die Preise zu denen die PS5 auf ebay.de und anderen Plattformen angeboten werden sind mal ganz weit davon weg, was Sony für die Next-Generation-Konsolen veranschlagt hat. Viele Anbieter sehen mit der Bestellbestätigung der Händler die Lieferung der neuen Konsole so gut wie sicher und verkaufen diese gleich weiter. Bleibt die Frage offen, ob sich die Anbieter gleich mit mehreren Systemen eingedeckt haben und eine ggf. selbst behalten, oder diese nur zum Weiterverkauf „gezockt“ haben.

Ebay-User „kriswunderlich1987“ bietet gleich z.B. drei PlayStation 5 Konsolen mit Laufwerk zum Verkauf an. Wir glauben jedoch nicht, dass er sich bei der Eingabe der Bestellmenge geirrt hat und jetzt die zusätzlichen Konsolen loswerden möchte. Eine Anfrage beim Anbieter bestätigt unseren Verdacht. Ein privater Verkäufer der freundlicher Weise die Rechnung von Saturn an uns weitergibt.

Mal einfach drei PS5 Konsolen kaufen und mit Gewinn verkaufen. Sieht fast wie die Handschrift eines Scalpers aus
Mal einfach drei PS5 Konsolen kaufen und mit Gewinn verkaufen. Sieht fast wie die Handschrift eines Scalpers aus

Scalper: Eine niedere Lebensform

Seltene oder aktuell beliebte Produkte vorbestellen, um diese zu einem horrenden Preis weiterzuverkaufen. Das ist das Geschäftsmodell der sogenannten „Scalper“. Wir haben für solche Praktiken kein Verständnis, bereichern sich die Scapler an der geringen Verfügbarkeit beliebter Produkte wie jüngst der PlayStation 5 Konsole. Den Schaden tragen dabei nicht die großen Unternehmen, sondern private Leute, die vielleicht einfach gerne eine PlayStation 5 zum Releasetermin in den Händen halten (oder neben dem TV stehen sehen) möchten.

Eigentlich sollte man die Konsolen kaufen, eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt verlangen und sollte diese nicht vorgelegt werden (da die Privatperson kein Gewerbe angemeldet hat) den Steuerbehörden den Vorgang melden. Denn der Kauf von Produkten mit der klaren Absicht des Weiterverkaufs mit Gewinn, stellt einfach keinen „privaten Handel“ mehr dar. Sollten diejenigen dann nicht ihre Umsätze in ihrer Steuererklärung angeben, handelt es sich schlichtweg um eine Steuerhinterziehung. Aber da kämpft man womöglich gegen Windmühlen. Wer sich (mit gewählten Worten) mit mir aufregen möchte, darf sich mir gerne in den Kommentaren anschließen!

Dominic Jahn
Dominic Jahn
Couch-Streamer, TV-Umschalter & Genuss-Cineast. Am liebsten im Originalton, gerne auch in 3D! Paypal-Spende für die 4KFilme-Kaffeekasse
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38 Kommentare
  1. Egal wie sehr sich die Endverbraucher aufregen, es wird sich „In Deutschland“ nichts ändern.
    Es sollte auf Ebay ein PS5 verkaufsverbot ausgesprochen werden um den Schwarzmarkt verhalten entgegen zu treten. Stattdessen werden nur erbärmliche Regeln festgelegt. Warum? eBay verdient einen gewissen Prozentualen Anteil an jeder verkauften Ware. Ist doch klar dass die nichts unternehmen.

    Ich wollte mir seit dem Release der PS5 eine Disc Version kaufen. Alles weg. Und auf Ebay steht die Digital Edition die einen Marktwert von 399€ hat für 700€ zum Verkauf. Sauerrei!!!!

    ABER!!! Es gibt Hoffnung xD
    Frust wandelt sich zu 90% in Hass um.
    Auf Reddit haben sich Frustrierte Verbraucher zusammen getan und gehen Offensiv Aggressiv gegen Scalper vor. Die Leute geben sich als Interessierte Käufer aus um 200% aus dem Verkäufer raus zu holen und lassen diese anschließend in der Luft hängen. Stolz präsentieren die das auf Reddit. Andere sind sogar extremer!!!
    Das geht von SWAT’ing bis hin zu gehackte eBay Accounts und Kontoräumung. Keine Seltenheit in USA und UK xD
    Das trollen von Scalper ist fast schon eine Olympiade geworden xD

    Frech nur das Scalper gerade zum Thema PS5 behaupten: „Der Hass gegen uns ist fremd. Wir Agieren nur als Zwischenhändler und der Profit wird an bedürftige gespendet“.
    Klingt für mich nach einer Sekte die in die eigene Tasche wirtschaften. Ihr wisst welche ich meine….

    Es gibt ein Spruch aus Matrix Reloaded der mir seit meiner Jugend nicht mehr aus dem Kopf geht:
    „Jede Aktion, führt zu einer Reaktion!“. Scalper sind die Aktion, Reddit, 4Chan und Discord sind die Reaktion.

    Was ich bis jetzt in Zych verschiedene Foren und Channels gelesen habe ist schon extrem. Aber es zeigt auch wie Verzweifelt und Frustriert die Leute sind. UK hat eine Petition durchgebracht die verbieten soll die PS5 zu Horror Preise zu verkaufen. Überhaupt wird der verkauf der PS5 auf eBay Gesetzlich verboten. Wäre hierzulande keine schlechte Idee.

    Ich will mit einer PS5 Zocken. Ich habe es satt meine Lieblingsspiele in Form von Gameplay Videos auf YouTube zu sehen. Ich will mittendrin sein. Nicht zusehen!!!!

  2. Letzendlich entscheidet jeder selbst wo er kauft „Eigenverantwortung“
    aber weshalb sollte man diese Leute unterstützen die das Problem letzendlich verursacht haben frage ich mich `?!
    Bots kaufen Bestände leer und bringen die Seiten zum Absturz das geht definitv zu weit und ist fast schon als krimnelle Handlung anzusehen mit dem Ziel einen Wettbewerbsvorteil zu gelangen!!! Das hat nicht mit dem Release von Sony zu tun .
    Die Marktplätze beschäftigen sich zu wenig mit den technischen Herausforderungen die das mit sich bringt . Hab gehört das ein z.b Bot 100 verschiedene Anmelde Ids im Algorythmus verwendet und das System das nicht mal erkennen kann das es sich um den ein & den selben Käufer letzendlich müsste es ein Kontrollorgan im Internet geben aber wer bezahlt das ? Amazon , Media , Saturn bestimmt nicht —

    Zum Thema Gewerbe anmelden
    sehe die PRIVATEN Leute NICHT zwingend in der Pflicht „ein Gewerbe anmelden zu müssen“ sondern lediglich Ihre Steuerformulare zur Einkommensteuererklärung korrekt auszufüllen es gibt da eine Sparte für Ebayverkäufe habe ich gelesen das sollte es eingetragen sein NUN ist es das stellt sich die Frage `?

    würde mir die Konsole eh nicht holen wollen zu wenige gute PS5 AAA Titel, keinen aktuellen Webrowser, Keine Filme können dort aktuell über PSN Store erworben werden. Abstütze ohne Ende und aktuelles Thema Dualsencedrift beim Controller…..

  3. Steuerfalle 3: Wieder­verkauf

    Aber auch private Händler müssen an das Finanz­amt denken. Haben sie die verkauften Gegen­stände extra für den Wieder­verkauf erworben, stuft das Finanz­amt den Verkauf als gewerbs­mäßig ein und verlangt Steuern. Auch wer vor Weih­nachten eine Spiel­konsole kauft, um sie mit Gewinn zu den Fest­tagen wieder zu verkaufen, muss das in seiner Steuererklärung in der Anlage „SO“ für sons­tige Einkünfte als privates Veräußerungs­geschäft angeben. Dabei muss er den Gewinn sowie Preis und Datum von Anschaffung und Verkauf eintragen.
    Steuerfalle 4: Spekulations­geschäfte

    Auch für sogenannte Spekulations­güter interes­siert sich das Finanz­amt. Dazu zählen private Wert­gegen­stände, die schnell und mit großem Profit wieder verkauft werden können, wie Schmuck, Gold­barren, Münzen oder Antiquitäten. Hat der Verkäufer sie vor weniger als einem Jahr erst selbst gekauft, muss er den Gewinn versteuern. Es sei denn der Gesamt­gewinn liegt unter 600 Euro.

  4. Wie schon weiter oben beschrieben wurde ist das meiste im Artikel einfach nur falsch.
    Bitte vor solchen Aussagen mal etwas mit den deutschen Recht auseinandersetzen.
    Denn nein, wenn man 1-2 Konsolen verkauft muss man kein Gewerbe angemeldet haben.

    1. Als Gewerbetreibender zählt man, wenn man etwas mit einer DAUERHAFTEN Gewinnerzielungsabsicht betreibt und das ist bei einmalig 1,2 oder auch 3 Konsolen nicht der Fall.
    2. Zusätzlich muss man bis mittlerweile 600€ auch keine Steuern zahlen bzw. bis zur Steuerfreigrenze von 9.408 Euro, wenn man keine sonstigen Einkünfte hat.
    3. Muss erst recht keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden (zumal ist es wenn sowieso die Umsatzsteuer ist die ausgewiesen wird) und die muss bei Kleinunternehmern (Umsatz unter 50.000€ und im Vorjahr Umsatz unter 17.500€) ebenfalls nicht ausgewiesen werden.

  5. Was ich aber noch verwerflicher finde, sind Angebote von leeren PS 5 Kartons, welche auf Ebay teilweise obere 3 stellige Beträge generieren. Hier bin ich mir gar nicht sicher, ob so was rechtens ist. Die Leute bieten offensichtlich auf eine Konsole und erhalten einen leeren Originalkarton. Ob das jetzt unter Steuerhinterziehung fällt oder einfach nur Betrug ist mag ich nicht zu beurteilen. Auf alle Fälle ist es unmoralisch und ich würde gerne wissen, ob das ein juristisches Nachspiel haben könnte.

  6. Die meisten wissen es einfach nicht das Sie mit dem Weiterverkauf der einer neuen PS5 gewerblich handeln.

    Das sieht man ja auch daran das von vielen Privaten Verkäufern die Gewährleistung ausgeschlossen und auf den Markt XY wo der Artikel gekauft wurde umgelegt wird. Das ist natürlich hinfällig. Für Neuware kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden, maximal kann diese auf 1 Jahr begrenzt werden.

    https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html

  7. Mal abgesehen davon daß man bereits bei einem Artikel als Gewerblicher Verkäufer handelt, sofern dieser mit der Absicht gekauft wurde Gewinn zu machen, ist das Verhalten von eBay auch sehr fragwürdig.
    Die ganzen Playstation 5 Angebote gehören eigentlich gelöscht denn ich zitiere aus den eBay Grundsätzen:

    „Vorabverkaufsangebote müssen garantieren, dass der Artikel innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf verschickt wird.“

    Dürfte also eigentlich keiner momentan annieten.

    • Da müsste ja auch was fürs Finanzamt abgehen. In solchen Ausmaßen.

      Würde ich meinen und das natürlich nur auf Basis eines Gewerbes oder?

      Ich kenne mich diesbezüglich nicht wirklich aus. Kann man dagegen nichts tun?

      Ich will meinen Freund überraschen aber ich zahle keinen Cent an diese Abzocker. Dann muss Mann eben Geduld haben.

      Er hat sich so gefreut.. 🙁

  8. Alle reden über die bösen Scalper…verstehe ich nicht zu einem Kaufvertrag kommt es wenn man sich einig ist, wird ja niemand genötigt gezwungen oder ausgenutzt. Wer das Geld hat kann doch selbst entscheiden…und der Hype wird bei Sony gemacht! Interessanter finde ich das ebay bei ca. 1500 Angeboten in Deutschland und im Schnitt 700€ über 100.000€
    Provision kassiert und den Verkauf bei Kleinanzeigen unterbindet.

    • Tja, die Einigkeit entsteht nicht selten aus der Verzweiflung. Nirgendwo ist der ersehnte Artikel mehr verfügbar. Also muss man zu den „Angeboten“ greifen, die man gem. dem BGB auch als Wucher definieren würde. Und gegen diese Praktik spricht eben, dass hier neue Ware ohne Eigennutz oder Eigenbedarf weiterverkauft wird mit der Absicht Profit zu erzielen. Das entspricht dem gewerbsmäßigem Handeln und bedarf eben eines Gewerbescheins. Unmoralisch, unsittlich, aber was will man auch erwarten von der Gesellschaft, die kein (Un-)Rechtsbewusstsein mehr hat/kennt…

  9. Ich bin jetzt nicht so ganz tief im deutschen Steuerrecht und den Gewerberichtlinien. Aber vieles in dem Artikel oben ist, meiner Meinung nach, Quatsch.

    Als Verkäufer bei Ebay „drohen“ drei Steuerarten: Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Im Artikel wird von „Umsätze“ in der Steuer angeben und „ausgewiesener MwSt.“ gesprochen, also ist wohl im Wesentlich der Ausweis und die Abfuhr der Umsatzsteuer gemeint.

    Eine Rechnung muss nur ein „Unternehmer“ ausstellen, ab wann man als ebay Verkäufer gewerblich handelt, darüber gibt es einige Urteile. Die Urteile reichen von 80 Artikeln in kurzer Zeit bis 200-600 Artikeln im Jahr. Das wird man mit ein bis drei Playstations nicht erreichen.

    Bezüglich der Zahlung der Umsatzsteuer gilt § 19 UStG. Als Kleinunternehmer ist man bis 22 TEUR (bzw. 50 TEUR) von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit (darf dann aber natürlich auch keine Vorsteuer ziehen). Es ist also vermutlich bei „kriswunderlich1987“ mitnichten Steuerhinterziehung.

    Gewerbesteuer -> Freibetrag 24.500 EUR (wird der typische 16 jährige Scalper wohl nicht ereichen)

    Bezüglich der Einkommenssteuer gelten dort ebenfalls Freibeträge und Freigrenzen. Für Spekulationsgewinne Beispielsweise (An- und Verkauf innerhalb eines Jahres; eigentlich für Antiquitäten usw. gedacht. Passt aber vielleicht auch bei der PS5) gilt ein Freibetrag auf die Gewinne von 600 EUR pro Jahr. Grundsätzlich gibt es auch noch den Jahresgrundfreibetrag von rund 8 TEUR (als Arbeitnehmer/Rentner wird man den jedoch regelmäßig schon erreichen) und wer „gewerbsmäßig“ etwas hinzuverdient ist bei unter 410 EUR ebenfalls nicht steuerpflichtig. -> auch hier wieder: mit einer PS5 wird man da ziemlich sicher kein Problem haben und als Schüler ohne größeres weiteres Einkommen wegen dem Jahresgrundfreibetrag schon mal gar nicht.

    Ob es moralisch verwerflich ist steht auf einem anderen Blatt. Ich persönlich finde es nicht schlimm EINE PS5 zu kaufen und die unter Umständen auch mit Gewinn weiter zu verkaufen. Konkretes Beispiel, ich hätte gerne die PS5 und möglichst auch zum Release. Wenn mir die ein Händler für die UVP anbietet würde ich die vermutlich kaufen. Wenn mir aber jetzt Person X für meine PS5 den UVP + 300 EUR bietet, dann wäre ich bereit mein Interesse jetzt eine PS5 zu besitzen hintenanzustellen und dafür jetzt das Geld mitzunehmen. Das mache ich ja umgekehrt genauso, ich verzichte jetzt auf Produkt X (z.B. den MS Flightsimulator) und kaufe mir den später zum Angebotspreis. Ich übe mich also in Geduld um einen finanziellen Vorteil zu erlangen. Auch mit Aktien mache ich das so, unter Umständen habe ich die zum Ausgabepreis (UVP) erhalten und verkaufe die jetzt, teilweise auch sehr zeitnah, an jemanden anderes zu einem Preis von UVP+X.

    Wir reden hier von einem reinen Konsum und Luxusprodukt und nicht von Brot, Toilettenpapier oder Atemmasken.
    Wenn jemand unbedingt die PS5 „braucht“ hat er noch zwei Monate Zeit diese zu bekommen und er hatte auch, wenn es doch so lebensnotwendig ist, vorher die Chance sich z.B. bei Amazon für den „Verfügbarkeitsalarm“ anzumelden. Der Alarm hat den PS5 Vorverkauf gegen 0:40 Uhr bei Vielen angekündigt. Falls er es in den nächsten zwei Monaten nicht schafft eine Vorzubestellen oder am Releasetag früh im Laden zu sein, ok blöd gelaufen.
    Aber das die Verfügbarkeit grundsätzlich begrenzt ist, war jedem klar (PS 4 Launch, Aussagen von Sony und anderen Herstellern, große Nachfrage wegen Corona und viel Hometime…). Wer es also verdaddelt hat und jetzt meint unbedingt am Releasetag eine besitzen zu müssen, ohne Nachts aufgestanden zu sein, in den nächsten Monaten hin und wieder die „F5 Taste“ zu betätigen oder Schlange gestanden zu haben. Warum darf ich dem nicht etwas Geld abnehmen? Es ist ein „knappes Gut“ und ich verzichte auf meinen Nutzen/Spaß aus dem Gerät, dafür darf ich auch entschädigt werden.

    Wenn man mehrere Konsolen kauft um die mit Gewinn weiterzuverkaufen, finde ich das moralisch aber tatsächlich verwerflich. Hier wird ein knappes Gut bewusst noch weiter verknappt um es dann gewinnbringend zu verkaufen. Der Verkäufer trägt also zum Einen zur Knappheit selbst bei und tätigt zum Anderen den Verkauf mit Gewinn aus Profitgier und nicht als Entschädigung für die eigenen „Nichtnutzung“.

    • Schön das du hier einen tieferen Insight hast. In meinem Verständnis geht es im Grunde genommen darum, dass er neue Produkte gezielt kauft, um diese (immer noch neu) mit Gewinn zu verkaufen. Bereits einer dieser Punkte könnte ausreichen, um als gewerblicher Händler eingestuft zu werden. Da zieht dann doch kein Freibetrag? Wenn jemand ein Hobby hat und hier und da mal was verkauft und 200-300 Artikel im Jahr zusammenkommen, so what. Dann macht derjenige das, weil bei einem Hobby vielleicht viel Überschuss anfällt. Ein Kumpel von mir ist ein bisschen Fahrrad-verrückt, wieso sollte er die alte Fahrrad-Gabel oder Sattel behalten und nicht verkaufen, wenn er diese nicht mehr braucht. Zudem sind diese dann meist gebraucht und er verkauft diese unter Neupreis. Auch ein Beispiel aus meinem Umfeld „Lego“. Da wird ein Konvolut gekauft, vieles selbst behalten und der Rest kommt ins Ebay für den nächsten Konvolut. Aber nicht um hier den fetten Reibach zu machen.

      • „dass er neue Produkte gezielt kauft, um diese (immer noch neu) mit Gewinn zu verkaufe“ -> wenn man das regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht macht und dabei die entsprechenden Freibeträge reißt. Ja, dann wird man steuerpflichtig. Aber auch als gewerblicher Händler gelten die Freibeträge.

        „Wenn jemand ein Hobby hat und hier und da mal was verkauft und 200-300 Artikel im Jahr zusammenkommen, so what.“
        -> Wenn da zig Hundert (insbesondere auch mal neuwertige und insbesondere gleichartige – sprich z.B. Fahrradzubehör) Artikel im Jahr bei rumkommen kann das gewerblich sein. Es spricht sogar einiges dafür. Das gilt, unabhängig davon, ob damit gegenüber dem Einkaufspreis ein Gewinn erziehlt wird. Ob es auch steuerbar und steuerpflichtig ist, steht wiederum auf einem anderen Blatt.
        Die Urteile zu diesen Themen sind aber fließend. Es gab zum Beispiel mal den Fall einer Mutter, die in einem Monat rund zig Kinderklamotten ihrer Tochter verkauft hat, das Gericht (OLG Berlin?) hat damals auf gewerblich entschieden. Wenn ich bei uns zuhause schaue kann das da auch schonmal vorkommen, wenn die Kinderklamotten (und da sind auch neuwertige, teilweise OVP dabei) aussortiert werden. Gefühlt bin ich damit trotzdem kein gewerblicher Händler, das Gericht kann das aber anders sehen.
        Anhaltspunkte sind z.B. Anzahl Artikel, Präsentation, Anteil Neuware, Powerseller, Feedback und Kommentare, Einkauf und zeitnaher Verkauf, Anderweitiges Gewerbe…
        Ich bin weder Anwalt noch Steuerberater, sondern nur BWLer, deshalb ist das an der Stelle von mir jeweils nur ein educated Guess und keine Rechtsberatung. Gerne lasse ich mich da auch belehren.

        Was ich nur aussagen will: gerade bei öffentlichen Aussagen zu rechtlichen definierten und relevanten Themen (Steuerrecht, Gewerbe usw.) sollte man vorsichtig sein. Es wird immer jemanden geben, der das so für bare Münze nimmt, obwohl Deine Aussagen an der Stelle einfach nur Dein „gefühltes“ Recht sind, das unter Umständen wenig mit der steuerrechtlichen Realität zu tun hat.

        Ansonsten danke für die Seite! Ich schätze die sehr und ist ein immer wieder gern genommener Anlaufpunkt im Netz.

        • Ich kann mich dem nur anschließen und würde ergänzen: Selbst wenn man etwas kauf und schnell wieder verkauft (innerhalb von 6 Monaten, OVP) ist das noch lange nicht gewerblich sondern ein sogenanntes Spekulationsgeschäft. Dieses ist dann steuerpflichtig und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Hier ziehen die 410 Euro Freibetrag.

          Ob das dann gewerblich war oder nicht ist wie beschrieben fließend… Umsatz, Menge, Art des Angebots etc… meistens eine Einzelfallentscheidung. Die relevanten Grenzen für Gewerbe/Umsatzsteuer wird hier keiner erreichen. Je nach Einschätzung müsste man aber natürlich ein Gewerbe anmelden.

    • Selbst dann ist bei derartiger Praktik ein Gewerbe anzumelden, auch wenn man hinterher keine Steuer zahlen muss. Gewerbsmäßiger Handel, sprich das Verkaufen und dann (teurer) Weiterverkaufen von Neuware ist anzumelden.

  10. Für mich sind diese Leute einfach nur SCHMUTZ.
    ich unterstütze soetwas nicht
    egal ob es Konsole, Limited edition, Autogramkarten usw sind, ich hasse dieses verhalten und habe kein verständnis für diese menschen.
    Ich hoffe, dass jeder normal interessierte die Finger vor mehr als UVP preisen anbietern lässt damit diese Schmutz-menschen auf ihren Konsolen sitzen bleiben und von mir aus in die Schuldenfalle geraten.
    Im sinne der PS5 – die konsolen kommen nach release auch noch nach, vlt paar wochen später sind die Stückzahlen wieder hoch genug somit, füße still halten, wenn man zum release keine hat (man sollte eh erstmal auf die 2. revision warten, denn die first day produkte haben IMMER bisher irgendwelche kinderkrankheiten gehabt die mit nachfolgenden revisionen dann behoben werden)

  11. Warum ebay solche Auktionen überhaupt zulässt ist mir eine Frage.
    Ohne jeglichen Zweifel wurden hier Artikel ja nur vorbestellt um das „schnelle“ Geld zu machen.
    Idioten, die auf sowas eingehen wird man immer finden. Gab doch erst Kinderbonus 😉

    Aber solche Angebote gelten im allgemeinen als Sittenwitrig und sind eigentlich nicht zulässig.
    Aber entweder hat ebay hier noch nicht reagiert oder sie werden es auch nicht, weil sie lieber ihr Geld zählen und hoffen, dass es keine Anprangerer gibt.

    • Sittenwidrig wäre es nur dann, wenn es sich um ein Produkt handelt, das der Mensch zum Leben braucht. Eine PS5 ist ein Luxusprodukt und fällt damit ganz gewiss nicht in diese Kategorie.

      • Es ist auch sittenwidrig, wenn es sich um kein lebensnotwendiges Produkt handelt. Es ist gewerbsmäßiger Handelt, egal in welcher Dimension. Wer sich seine PS5 oder sonst einen Artikel finanzieren will, der soll gefälligst arbeiten gehen, anstatt andere Leute mit Hilfe von Ausverkauf über den Tisch zu ziehen.

        Aber wenn jeder an sich denkt, dann ist ja an alle gedacht, richtig?

    • Es ist leider schon so ,das auch viele Privatanbieter die Konsolen horten ,um diese dann teurer zu verkaufen.Da sind dann 750 Euro fuer die Disk Edition fällig.Ich spreche diesbezüglich von privaten Kleinanzeigen.
      In der Bucht ist es schon Standart und das wird sich nicht ändern.Da haben Sie schon recht mit Ihrer Aussage.

  12. Ich möchte mich auch ein bisschen aufregen, aber nicht über die Geschäftstaktik, die ist einfach unfair, sondern die Nutzung des englischen Begriffs „scalper“, als wäre das ganz normal. Man kann doch einfach das deutsche Wort „Wucherer“ dafür verwenden. Oder hat jemand einen passenderen Begriff?
    Warum haben deutsche Medien in so vielen Fällen verlernt, passende Entsprechungen für Anglizismen zu finden und zu nutzen?
    Und wenn jetzt jemand sagt, dass sei ein üblicher Begriff, ich persönlich habe den diesen Monat zum ersten Mal überhaupt gehört und gelesen.

    @Herr Jahn: Als Redakteur haben Sie eine gewisse Verantwortung der Sprache und Ihren Nutzern gegenüber. Bitte bedenken.

    • Verstehe dich sehr gut. Leider ist die Verhunzung der deutschen Sprache voll im Trend, selbst bei den öffentlich-rechtlichen Medien werden haufenweise völlig unnötige Anglizismen verwendet. Die Franzosen haben das inzwischen in den Griff bekommen über den Erlass von Gesetzen zum Schutz der Sprache und Kultur. Das wird aufgrund der politischen Realität in der BRD nicht passieren. Vae victis sozusagen.

          • Immerhin kann man sich international ohne Probleme mit den Deutschen Verständigen.
            Sprache entwickelt sich weiter. Hat sie schon immer. Wird sie auch in Zukunft.

            • Es hat ja niemand gesagt, dass man nicht mehrere Sprachen sprechen können soll. Oder dass man sinnvolle Begriffe übernimmt. Aber eben nur dort, wo es unumgänglich ist und das ist nur sehr selten.

            • Sieht man ja aber, wo man da landet, wenn man es die die Franzosen handhabt. Ein Wunder, dass Sony die Playstation dort als PS5 vermarkten darf und nicht auf sowas wie „Gare de jeu 5“ zurückfallen muss.

              Wie gesagt. Sprache entwickelt sich halt weiter. Da kann man nichts machen. Es bürgern sich neue Begriffe ein. Teilweise komplett neu. Teileweise aus anderen Sprachen übernommen.

              Ist mit Begriffen wie „looten“ doch auch nichts anderes. Ich habe noch nie jemanden in einem MMORPG sagen gehört, dass „er beim plündern heute ein +5 Schwert befunden hat“ 😀

            • @ PredX
              Absolut richtig, Fremdwörter sollten eine sinnvolle Ergänzung der eigenen Sprache sein und diese nicht verdrängen. Letzteres ist leider was mit der deutschen Sprache geschieht.

              @ Schmuser
              Weiterentwicklund ja, aber bitte in die richtige Richtung und nicht mit überflüssigen Anglizismen. Und in Frankreich läuft es auf kultureller Ebene deutlich besser als in Deutschland. Dort sprechen auch die Migranten überwiegend französisch und sind stolz darauf. In Deutschland hört man in vielen Großstädten bereits keine Muttersprachler mehr auf der Straße.

            • Das liegt in DE aber wohl viel eher an der gescheiterten Integrationspolitik.
              Außerdem kommen viele Migranten in FR auch aus Ländern, die ehmalige Kolonien waren, wo noch heute Französisch gesprochen wird.

  13. Ja, ja, die bösen, bösen Scalper. Es bestimmen einfach Angebot und Nachfrage das Geschäft. Solle jemand Geschäftssinn bewiesen und früh die Konsolen gekauft haben, hat er in diesem Sinn alles richtig gemacht, sein Vorgehen ist absolut legitim; niemand zwingt schließlich die Käufer, auf diese Wucherpreise einzugehen. Was die Legalität der Sache angeht, muss im Einzelfall entschieden werden, da halte ich es für eine Anmaßung, in jedem einzelnen Fall von Steuerhinterziehung auszugehen. Ich glaube eher, die wohlfeile Aufregung, die hier generiert wird, dient eher der der Generierung von Klickzahlen/Kommentaren. Auch das absolut legitim.

    • Dann sollte er aber eben auch Händler sein, und kein Privatmann, der sich mit Hilfe des „Abziehens“ anderer Leute sein Hobby finanziert.

  14. Diesen Artikel kann ich zu 100 Prozent unterschreiben. Bitte einfach bei diesen Leuten nicht kaufen.
    Das sitzt man Abends und schaut den Live-Stream und es wird nicht ein Wort darüber verloren wann das Teil in die Pre-order geht. Am nächsten morgen halb 6 klingelt der Wecker mal schnell ins Netz schauen und schei…… gleich wieder Decke übern Kopf. Dann schaut mal überall nach alles ausverkauft und ließt in den Foren genau das was im Artikel steht.
    Leute die zuviel Zeit haben bestellen bei allen möglichen Seiten eine Konsole und prallen damit das sie 5 Stück bestellen konnten(Saturn,MediaMarkt,Amazon,OTTO,Expert). Da fehlen einem die Worte. So eine Arroganz von. Warum hat Sony nicht per PSN-ID eine Vorbestellung gemacht, das wäre Fair.

  15. Stimme den ganzen vollkommen zu, aber Hauptproblem ist ja nicht das Angebot sondern das so viele überhaupt auf das Angebot eingehen . Dadurch entstehen erst diese Märkte überhaupt. Ein erster Schritt wäre ja dass Sony nur dem Erstkäufer die Gesetzliche Gewährleistung bzw. Garantie gewährt, was einigen Anderen Produkten mittlerweile der Fall ist.

  16. Solche Leute sind absolut armselig.
    Noch armseliger sind nur die Leute, die denen die Konsolen abkaufen und damit den Markt überhaupt schaffen.

  17. Einfach nicht kaufen und schon hat sich das Problem erledigt. bei Konzerten und anderen Events verstehe ich sogar das sich Leute überteuerte Tickets kaufen, bei einer Konsole würde ich nie so viel Geld ausgeben nur um sie etwas früher zu besitzen.

    • Das muss ja jeder selber entscheiden, was ihm etwas wert ist. Beinahe ärgere ich mich, bei Saturn storniert zu haben zugunsten der Amazon-Bestellung, für die man nicht in Vorleistung gehen muss. Aber vielleicht hat sich ja wenigstens ein ehrlicher Käufer die Konsole sichern können.

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