Amazon Prime ist zuletzt 2022 teurer geworden. Die Preiserhöhung wurde jetzt durch das Landgericht Düsseldorf für unzulässig erklärt! Gibt es jetzt Geld zurück?
Wichtig: Verwechselt die potenzielle, neue Sammelklage nicht mit der bereits gegen Amazon laufenden. Da geht es vielmehr um die Werbung bei Prime Video, welche ja seit Anfang 2024 als Standard für alle Abonnenten eingeführt worden ist – es sei denn man kauft sich für zusätzliche 2,99 Euro im Monat frei. Die neuen Kontroversen drehen sich vielmehr um die letzte, allgemeine Preiserhöhung bei Prime. Diese ist für das Abo im September 2022 eingetreten.
Amazon Prime: Begründung für Preiserhöhung zu vage
Der Stand der Dinge: Amazon hatte den monatlichen Preis für das Prime-Abo im September 2022 von 7,99 auf 8,99 Euro im Monat angehoben. Das Jahresabo kletterte von 69 auf 89,90 Euro im Monat. Prozentual entspricht das durchaus saftigen Preiserhöhungen um jeweils ca. 12,5 bzw. sogar 30 %. Amazon begründete jene Schritte gegenüber Kunden anno dazumal recht salopp mit „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“. Die aktive Zustimmung zur Preiserhöhung holte man zudem nicht ein.
Beides ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW aber rechtswidrig gewesen. Zum einen hätte Amazon die Preiserhöhung nach Rechtsauslegung der Verbraucherschützer transparent begründen müssen. Dafür genügt kein vager Verweis auf die generelle Inflation. Vielmehr müsste Amazon klar begründen, wie die eigenen Kosten wirklich gestiegen sind. Zudem hätte man den Prime-Abonnenten die Option anbieten müssen, der Preiserhöhung direkt zu widersprechen und somit Prime auslaufen zu lassen.
Amazon ist sich keiner Schuld bewusst
Das Landgericht Düsseldorf hat die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW geteilt und ein entsprechendes Urteil gesprochen. Das öffnet nun einer Sammelklage Tür und Tor. Aber: Amazon selbst hat bereits Stellungnahmen abgegeben und ist sich keiner Schuld bewusst. Man habe sich an geltende Gesetze gehalten. Obendrein behält man sich vor, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. In diesem Fall würde es in der nächsthöheren Instanz zu weiteren Verhandlungen kommen.
Für Amazon könnte es dabei um hohe Millionenbeträge gehen. Denn sollte die Verbraucherzentrale NRW eine Sammelklage einreichen und sich viele Menschen ins Klageregister eintragen, müsste der Online-Riese jedem Eingetragenen die zu viel gezahlten Kosten seit September 2022 erstatten. Bis die Rechtslage endgültig geklärt ist, könnte es allerdings noch Monate bzw. Jahre dauern. Das hängt vom weiteren Handeln Amazons ab.
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habe nach vielen Jahren die prime Mitgliedschaft gekündigt ,mir reicht es,ich Fülle nicht mehr die Taschen des Raffkes bezos
in österreich wurde die klage gewonnen und habe letztes jahr die höheren betrag retour bekommen
Hatte ne zeitlang die Werbefreioption, nun erstmal alles gekündigt. Grund: Es ist nicht alles werbefrei. Die ehemaligen Freeveesendungen wie zB. Bosch Legacy enthalten trotz „freikaufen“ weiterhin Werbung – auch wenn nun als Primetitel markiert…
Wünsche der Klage viel Erfolg.