2025 müssen sich Shops für digitale Inhalte wie Filme, Bücher, Musik und Videospiele umstellen. Der „Kaufen“-Button wird nämlich per Gesetz verboten, sollten Kunden lediglich eine Lizenz mit Nutzungseinschränkungen erwerben.
- Ab 2025 dürfen digitale Shops Begriffe wie „kaufen“ nur verwenden, wenn sie klarstellen, dass Kunden nur eine Lizenz und keine unbefristete Nutzung erwerben.
- Verkäufer müssen alle Einschränkungen, wie die Möglichkeit, das Produkt zu widerrufen, transparent machen.
- Dieses Gesetz entstand als Reaktion auf mehrere Fälle, in denen Käufer ohne Vorwarnung den Zugang zu digitalen Medien verloren haben.
Die Diskussion, ob man bei digitalen Käufen nur eine Lizenz erwirbt oder den Titel wirklich kauft, ist keine Seltene. Das Ergebnis ist in der Regel ernüchternd. Wer sich einen digitalen Film, Musik, E-Book oder Videospiel zulegt, bekommt zwar Zugang zu diesen Inhalten, dieser wird jedoch seitens der Verkäufer nicht garantiert. In der frühen Vergangenheit gab es mehrere Fälle, nachdem digitale Inhalte vom Anbieter entfernt wurden. Ein für Anfang 2025 verabschiedetes Gesetz in den USA soll Kunden vor irreführenden Verkaufspraktiken schützen und für mehr Transparenz sorgen.
Gesetz verbietet „Kaufen“-Button für digitale Inhalte
In dem verabschiedeten Gesetz AB2426, welches am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, dürfen digitale Inhalte nur noch mit einem „Kaufen“-Button (in Englisch „buy“ oder „purchase“) beworben werden, wenn der Nutzer vollumfänglich über seinen Erwerb aufgeklärt wird. Bedeutet, sollte es sich eigentlich um eine Nutzungslizenz handeln, die im Gegensatz zu einem echten Kauf eine Endlichkeit oder Einschränkungen besitzt, muss dies für Kunden einfach herauszulesen sein. Sollte ein Online-Shop dagegen verstoßen, drohen Strafen. Übrigens gibt es sicherlich auch Ausnahmen für digitale Inhalte, die der Käufer auch wirklich vollumfänglich nutzen darf. Die große Mehrheit populärer Medien wie Musik, Filme, Serien, E-Books und Videospiele dürfte jedoch nicht darunter fallen.
Nutzer wurden ihrer digitalen Inhalte beraubt
Das Gesetz wurde von jüngsten Ereignissen ins Rollen gebracht, bei denen „Käufern“ der Zugang zu ihren Inhalten verwehrt wurde. Zum einen ging es um das Videospiel „The Crew“, welches Ubisoft aus seinem digitalen Shop sowie der Spielbibliothek der „Käufer“ entfernen lies, weil die Online-Server abgeschaltet wurden. Zum anderen ging es um „gekaufte“ Discovery-Inhalte, die nicht mehr über die PlayStation-Plattform angeboten werden sollten. Später wurde noch eine neue Lizenzvereinbarung zwischen Sony und Warner gesponnen, um dies zu verhindern. Anders lief es jedoch bei den Filmen von StudioCanal ab, die letztendlich im Herbst 2022 aus dem PlayStation Video-Shop entfernt wurden.
Großer Umbruch bei digitalen Händlern
Händler setzen immer mehr auf digitale Verkäufe, statt auf physische Medien. Auch diese Entwicklung soll dazu beigetragen haben, dass dieses Gesetz in seiner jetzigen Form 2025 in Kraft tritt. Für Videoplattformen wie Amazon Prime Video oder Apple TV wird das Gesetz AB2426 sicherlich einiges an Arbeit nach sich ziehen. Doch auch wenn Nutzer dazu sensibilisiert werden, dass sie eigentlich zu keinem Zeitpunkt wirklich im Besitz ihrer digitalen Inhalte waren, werden diese sicherlich nicht auf den Komfort ihrer digitalen Käufe – Pardon – digitalen Lizenzen verzichten wollen. Wir vermuten, dass aufgrund dessen nur wenige auf physische Produkte wie Discs, Vinyl oder Bücher umschwenken werden.
Tja, Faulheit siegt leider.