Sky Deutschland muss vor Gericht eine Schlappe hinnehmen. Das Urteil: Der Pay-TV-Anbieter habe Kunden die Kündigung rechtswidrig erschwert.
Es ging hier konkret um den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungs-Button. Letzteren müssen Anbieter gut sichtbar und lesbar auf ihren Websites hinterlegen, wenn dort auch ein Online-Vertragsabschluss notwendig ist. Verbraucherschützer hatten aber mehrfach festgestellt, dass sich viele Unternehmen nicht daran halten. Auch Sky Deutschland fiel in diesem Bezug als schwarzes Schaf auf.
Entsprechend klagte die Verbraucherzentrale NRW gegen Sky Deutschland, nachdem das Unternehmen auf eine Abmahnung tatenlos geblieben war. Und inzwischen hat das Landgericht München den Verbraucherschützern dann auch recht gegeben. Demnach habe Sky Deutschland hat seinen Kunden die Kündigung rechtswidrig erschwert. Demnach sei der Kündigungs-Button zwar vorhanden gewesen, er wurde aber weder leicht zugänglich noch gut lesbar gestaltet.
So offeriert Sky zwar für den Vertragsabschluss eine blau unterlegte Schaltfläche, die wunderbar sichtbar ist, gestaltete das Feld für die Kündigung aber nicht nur optisch deutlich kleiner, sondern auch noch grau unterlegt. Folglich wurde die Sicht- und Lesbarkeit bewusst verschlechtert.
Sky Deutschland kündigt Berufung an
Beim Pay-TV-Anbieter ist man sich allerdings keiner Schuld bewusst. So hat Sky Deutschland bereits Berufung eingelegt. Damit wird die Klage an die nächsthöhere Instanz gereicht. Das Urteil ist somit auch noch nicht rechtskräftig. Die Verbraucherzentrale NRW wertet die erste Gerichtsentscheidung dennoch als Sieg für sich.
Wir haben unsere Zweifel daran, dass Sky sich mit seiner Verfahrensweise selbst einen Gefallen tut. Will man die Kunden halten, ist die Erschwerung der Kündigung dafür wohl der schlechteste Weg. Zumal Sky Deutschland mittlerweile keine fiktionalen deutschsprachigen Originals mehr produziert und auch bei den Sportrechten unter Druck durch Konkurrenten wie DAZN steht.
Letzte Woche habe ich erst Sky per Chat kündigt, war problemlos möglich.
Dann sollte sich der Verbraucherschutz mal im Kundenportal bei der Telekom umschauen.
Der Button ist zwar klar und deutlich erkennbar, aber um ihn zu finden, muss man schon etwas Zeit mitbringen. 😀
Wobei ich zugutehalten muss, dass man den Button mittlerweile etwas leichter finden kann.