Bezahlen bitte: Rundfunkbeitrag bleibt und entspricht dem EU-Recht

Der aktuelle Rundfunkbeitrag sorgt in Deutschland für verstärkte Kontroversen. Seitdem man (fast) alle Haushalte in die Pflicht nimmt, unabhängig vom tatsächlichen Besitz eines Empfangsgerätes, hagelt es auch diverse Klagen. Doch laut einem Gutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist der deutsche Rundfunkbeitrag vollkommen rechtmäßig.

Für Gegner des Rundfunkbeitrags wird die Luft damit dünner. Aktuell zahlt fast jeder Haushalt in Deutschland, ausgenommen sind Hartz-IV-Bezieher und BAföG-Empfänger, den monatlichen Beitrag von 17,50 Euro. Viele Menschen sind damit unzufrieden. Sei es wegen der in ihren Augen mangelnden Qualität des Angebots, der Höhe des Beitrags oder dem Rundfunksystem im Allgemeinen. Doch wer auf eine Änderung in der nahen Zukunft gehofft hatte, sollte sich wohl bremsen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt. Nun stimmt auch ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofs zu. Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona kommt jedenfalls zu dem Ergebnis, dass es sich hier nicht um eine rechtswidrige staatliche Beihilfe handele. Dies hat er dann auch in seinem Gutachten (Rechtssache C-492/17) zu Protokoll gegeben. Auch das eigenmächtige Eintreiben säumiger Zahlungen sei in Ordnung. Zwar ist diese Einschätzung für die Gerichte nicht bindend, in der Regel folgen die Richter aber den Argumentationen der Gutachter.

Sparschwein GEZ
Bezahlen bitte: Der Rundfunkbeitrag bleibt bestehen

Das finale Urteil soll in den kommenden Monaten fallen. Mit einer großen Überraschung ist wohl nicht zu rechnen. Es kam zur Weiterreichung an den EuGH, weil das Landgericht Tübingen sich dort eine endgültige Klärung der Rechtslage erhoffte. Denn die Klagen gegen den Rundfunkbeitrag nahmen immer weiter zu. Viel erreichen konnten die Kläger bisher nicht. Das Bundesverfassungsgericht monierte lediglich, dass Menschen mit zwei Wohnungen zu Unrecht doppelt belastet werden. Hier müssen die Verantwortlichen nun bis Juni 2020 nachbessern.

Endgültiges Urteil wird wohl nicht mehr überraschen

Wie bereits erwähnt, könnten die Richter theoretisch mit ihrem anstehenden Urteil noch von der Argumentation des Gutachters abweichen. Zu erwarten ist jenes aber nicht. Somit dürfte es bei dem bestehenden System in Deutschland bleiben. Abzustreiten ist aber nicht, dass die Unzufriedenheit vieler Bürger mit dem derzeitigen System offenbar wächst. Das liegt sicherlich auch daran, dass es sowohl für Unterhaltung als auch Information reichlich Alternativen gibt.

Die Relevanz- und Qualitätsdebatte rund um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dürfte somit weitergehen. Ob es an dem System in den nächsten Jahrzehnten aber wirklich hinreichende Optimierungen und tiefgreifende Veränderungen geben wird, das muss die Zeit zeigen.

André Westphal
André Westphal
Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller.
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3 Kommentare
  1. Na endlich – hoffentlich endet damit auch langsam mal das Öffi-Bashing auf einer Seite wie 4kfilme.de, die mit dem Thema ja auch nur am Rande etwas damit zu tun hat.

    Mit Unterhaltung hat der ÖR auch nur wenig am Hut (wobei es hier auch Perlen wie der Tatortreiniger, Mord mit Aussicht, HeuteShow, Die Anstalt etc. gibt): Zwar wird im Artikel erwähnt, dass es „für Unterhaltung als auch Information reichlich Alternativen gibt“. Gerade für Informationen ist Quantiät aber nicht so entscheidend wie Qualität. Denn immer weniger Journalisten arbeiten unabhängig, vieles wird einfach gepostet statt es zu überprüfen, die Qualität leidet und dank des Internets ist ja auch niemand gewillt, Geld für Journalismus auszugeben. In Zeiten, in denen sich einzelne Schichten auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken „informieren“ und dabei nur die gleiche braune Meinungsbrühe anderer fehlgeleiteter Spaziergänger als Bestätigung ihrer eigenen Ressentiments zu sehen bekommen, ist eine öffentliche finanzierte, neutrale Berichterstattung mehr Wert als ein lebenslanges Netflixabo.

    Übrigens finde ich Sätze wie „Abzustreiten ist aber nicht, dass die Unzufriedenheit vieler Bürger mit dem derzeitigen System offenbar wächst.“ ziemlich bedenklich, wenn das ohne Quellenangabe einfach mal als Tatsache behauptet wird.

    • [Übrigens finde ich Sätze wie „Abzustreiten ist aber nicht, dass die Unzufriedenheit vieler Bürger mit dem derzeitigen System offenbar wächst.“ ziemlich bedenklich, wenn das ohne Quellenangabe einfach mal als Tatsache behauptet wird.]

      Hört man gerne auch in der Tagesschau.

    • Geht ja auch nicht um die „unabhängigen“ Nachrichten die ein kleinen Teil der Senderangebote ausmachen sonder um das Gesamtpaket was der Bürger zu sehen bekommt. Wenn es schon eine Zwangsabgabe gibt dann sollte zumindest auch der Bürger abstimmen können was er gerne sehen möchte bzw. Wie das Geld verwaltet wird. Ich gehöre übrigens auch zu dem Teil der die Abschaffung wünscht wie die große Mehrheit der Bürger (Die Quelle die du dir gerne möchtest ist Focus wo 70% der Befragten Bürger sich dagegen entschieden haben). Und ich lese hier gerne die Beiträge über den Rundfunkbeitrag wenn das einer nicht lesen möchte warum klickt man es dann überhaupt an Ist ja nicht so dass wir dafür eine Zwangsabgabe zahlen müssen oder 😉

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