Der Autorenstreik in Hollywood ist vorbei. Mittlerweile sind auch Details zur Einigung zwischen Studios und Schreiberlingen bekannt!
Unter anderem erhalten die Autoren höhere Tantiemen von Streaming-Anbietern. Für die Vereinigten Staaten werden dabei die abgerufenen Stunden berücksichtigt, um die Höhe zu ermitteln. Was den internationalen Markt betrifft, so schaut man auf die Abonnentenzahlen. Auch wurden Mindesanzahlen von Autoren festgelegt, die je nach Episodenanzahl für Serien verpflichtet werden müssen. Die Gehälter und Pensionszahlungen steigen da ebenfalls.
Vielleicht am interessantesten sind aber die Vereinbarungen rund um generative KI. So dürfen die Studios Autoren nicht zwingen, jene zu verwenden. Generell dürfe sie zum Einsatz kommen, doch die Autoren müssten dies selbst entscheiden können. Außerdem stuft man reine KI-Texte nicht als Quellmaterial ein. Ohne Zustimmung der Autore dürfen Texte auch nicht per KI verändert werden.
Ebenfalls müssen die Studios, übergeben sie Texte zur Überarbeitung und Weiterverwendung an Autoren, stets aufschlüsseln, ob und in welchem Umfang bereits KI für sie verwendet worden ist. Am Ende sorgt man so für mehr Transparenz im Umgang mit generativer KI wie ChatGPT von OpenAI. Die neue Vereinbarung zwischen der Writers Guild of America (WGA) und der Alliance of Motion Picture and Television Producers (AMPTP) gilt bis Mai 2026. Dann kann neu verhandelt werden.
Viele Autoren-Texte muten bereits wie KI-Drehbücher an
Dabei gerieten die Drehbuchautoren weitläufig selbst in die Kritik: Viele Drehbücher wirken ohnehin bereits sehr generisch, sodass Zyniker oft unterstellten, es würde sich sowieso wenig ändern, würde sich jetzt künstliche Intelligenz ans Werk machen. Daher war das öffentliche Interesse am Autorenstreik außerhalb der Hollywood-Bubble auch deutlich geringer als bei vorherigen Streiks.
Dazu kommt, dass die Menschen mittlerweile auch ohne Hollywood viel Entertainment abrufen kann. Sei es durch die wachsende Beliebtheit internationaler Produktionen oder nutzergenerierte Inhalte in sozialen Netzwerken bzw. kostenlosen Videoplattformen wie YouTube.