Heute gab die Deutsche Telekom bekannt, dass neue Internetverträge ab dem 02. Mai mit einem integrierten Highspeed-Volumen wie beim Mobilfunk ausgestattet sind. Somit sind High-Speed-Datenflatrates bei Deutschlands größten Internet- und Telefonieanbieter nicht mehr unbegrenzt. Genau wie bei Mobilfunkverträgen wird die Geschwindigkeit nach Überschreiten einer bestimmten Datenmenge auf ein Mindestmaß (384 Kbit/s) gedrosselt, welches zum „normalen“ Surfen im Internet ausreicht
Viele sehen im Streaming den zukünftigen Distributionskanal für 4K-Serien und Filme. Das rüttelt die Pläne von Sony und Co. natürlich mächtig durch, möchte man doch mit einer Online-Filme-Bibliothek dem Kunden den einfachen Zugriff auf hochauflösendes Material ermöglichen. Ab Anfang Mai gelten für Neukunden folgende Datenbegrenzungen die aber erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden. „Wir gehen bisher davon aus, dass wir die Limitierung technisch nicht vor 2016 umsetzen“, so Hagspihl.
Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 16 Mbit/s: 75 GB
Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 50 Mbit/s: 200 GB
Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 100 Mbit/s: 300 GB
Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 200 Mbit/s: 400 GB
Wer dieses Kontingent überschreitet, darf natürlich nochmals in die Tasche greifen und wie bei den meisten Mobilfunkverträgen das Volumen per Zahlung aufstocken. Auch Kunden von „Entertain“ dem Fernseh- und Filmangebot der Deutschen Telekom, dürfen durchatmen. Die benötigten Daten, die über diesen Dienst laufen, werden nicht vom Gesamtvolumen abgezogen.