Das europäische DVB-Projekt (Digital Video Broadcasting) hat die Phase 1 Spezifikationen für 4K / Ultra-HD-Übertragungen verabschiedet. Diese legen fest, welche Voraussetzungen bei zukünftigen TV-Ausstrahlungen in 4K Auflösung berücksichtigt werden müssen.
Die Spezifikationen um den Ultra-HD-Standard werden immer konkreter. Erst vor kurzem aktualisierte die CEA ihre Anforderungen für Ultra HD Geräte, nun folgt mit der DVB-Freigabe der erste Schritt für zukünftige 4K-Übertragungen. Die DVB-UHDTV Spezifikationen ermöglichen eine Übertragung in 4K Auflösung (3.840 x 2.160 Pixel) mit einer maximalen Bildwiederholungsrate von 60 Hz. Auch erweiterte Bildinformationen werden im Gegensatz zu Full-HD-Übertragungen ermöglicht. So wird die Anzahl der Bits für Kontrastinformation von ehemals acht auf zehn erhöht, womit natürlichere und feinere Abstufungen möglich sind.
Kontrastreicheres Bild mit mehr Farben dank HEVC
Auch der Videokompressionsstandard HEVC (Profil 10) wird in den Spezifikationen festgehalten. Dieser komprimiert Videoinhalte doppelt so effizient wie der aktuell geläufige MPEG4 Codec. Die Anzahl der darstellbaren Farben erhöht sich durch das Main-10-Profil von 16.78 Millionen auf 1.07 Millarden Farben. Die Phase 1 Spezifikationen sind natürlich nur der Anfang. Bei Phase 2 können noch höhere Bitraten unterstützt werden, was unter anderem Eine Übertragung von 8K-Singnalen und erweiterte Kontrast- und Farbwerte ermöglicht. Als nächstes prüft die European Telecomunications Standards Institute (ETSI) die Vorgaben und wird diese ebenfalls verabschieden.