CEA aktualisiert Anforderungen für Ultra High Definition

Die amerikanische CEA (Consumer Electronics Association) hat die Anforderungen für Ultra HD Fernseher aktualisiert. TV-Geräte die im Handel mit Ultra HD oder UHD bezeichnet werden, müssen ab September 2014 bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Auf das offizielle Ultra HD Logo müssen wir leider noch etwas warten.

Ultra HD begleitet uns bereits seit mehreren Jahren, doch der neue Videostandard ist noch lange nicht finalisiert. Die Anforderungen die ein Ultra HD Wiedergabegerät erfüllen muss werden immer wieder abgeändert. Dies soll dem Kunden Sicherheit beim Kauf bieten. Ein mit Ultra HD ausgezeichneter Fernseher soll diverse Anforderungen unterstützen und ist somit auch kompatibel zu anderen Ultra HD-Geräten. Leider ist es für Kunden noch sehr schwer zu erkennen welche Modelle welche Voraussetzungen erfüllen. Aktuell nutzen fast alle Hersteller eigene Logos die oft auch die Bezeichnung „4K“ führen. Ein offizielles Logo wird erst Ende des Jahres erarbeitet. Folgende Kriterien wurden von der CEA neu festgelegt:

Ultra HD Anforderungen der CEA:

[fusion_checklist icon=“check“ iconcolor=“#ffffff“ circle=“yes“]
  • Auflösung: Mindestens 8 Millionen aktive Pixel sowie eine Mindestauflösung von 3.840 Pixel horizontal und 2.160 Pixel vertikal.
  • Seitenverhältnis: Ein Seitenverhältnis von 16:9 oder breiter
  • Skalierung: Hochskalierung von HD Inhalten auf Ultra HD Auflösung
  • Anschlüsse: Ein oder mehrere HDMI-Anschlüsse die eine Mindestauflösung von 3.840 x 2.160 Bildpunkte mit einer Bildwiederholungsrate von 24p, 30p und 60p unterstützt. Mindestens einer der HDMI-Eingänge muss den Kopierschutz HDCP in der Version 2.2 unterstützen.
  • Farbraum: ITU-R BT.709 oder noch größere Farbauflösung
  • Farbtiefe: Mindestens 8 Bit
[/fusion_checklist]

Connected Ultra HD TVs für 4K Streaming

Das bedeutet, jeder Ultra HD Fernseher muss in Zukunft über einen HDMI 2.0 Anschluss verfügen. Nur dieser ist aktuell in der Lage 4K Inhalte (3.840 x 2.160 Pixel) mit 60 Bilder pro Sekunde wiederzugeben. Auch mit HDCP 2.2 kopiergeschützte Inhalte sind nicht über HDMI 1.4 abspielbar. Die ersten Inhalte werden Kunden über das Internet abrufen. Dafür hat die CEA zusätzlich Anforderungen für die Übertragung von Ultra HD Inhalten über das Internet definiert. Die „Connected Ultra HD TVs“ müssen zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen:

[fusion_checklist icon=“check“ iconcolor=“#ffffff“ circle=“yes“]
  • Ultra HD Kompatibilität: Muss alle oben genannten Anforderungen des Ultra HD Standards erfüllen
  • Video Codec: Dekodiert über das Internet übertragene Videos mit 3.840 x 2.160 Pixel die mit HEVC (h.265) komprimiert wurden.
  • Audio Codec: Unterstützung von Mehrkanalton
  • Netzwerk: Empfang von Ultra HD Streams via WiFi, Ethernet oder eine andere vergleichbare Netzwerkschnittstelle.
  • App-Unterstützung: Unterstützt über Internet übertragene Ultra HD Videos über Videodienste oder Applikationen die über eine Plattform oder dem TV-Hersteller zur Verfügung gestellt werden.
[/fusion_checklist]

Sollte ein Fernseher die Anforderungen für einen „Connected Ultra HD TV“ erfüllen, so kann man sich sicher sein, dass dieser für zukünftige Ultra HD Inhalte kompatibel ist. Die CEA-Vorgaben sind freiwillig und primär auch nur für die USA relevant. Da die USA einer der größten Märkte für Fernseher ist, könnten sich diese Vorgaben auch auf andere Länder auswirken.

Via: ce.org

Dominic Jahn
Dominic Jahn
Couch-Streamer, TV-Umschalter & Genuss-Cineast. Am liebsten im Originalton, gerne auch in 3D! Paypal-Spende für die 4KFilme-Kaffeekasse
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1 Kommentar
  1. Gut, dass es Standards geben wird, aber meiner Meinung geht das noch nicht weit genug.
    Alle HDMI Anschlüsse sollten Version 2.0 haben (wie bei Samsung schon üblich) und HDCP 2.2 und ein DVB-S2X Tuner sollte verbaut sein.

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